CRIC zum 'Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums' der EU-Kommission

Am heutigen 22. März 2018 diskutieren in Brüssel Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen einer Konferenz das Thema nachhaltige Finanzwirtschaft. Im Zentrum wird der vor kurzem hierzu veröffentlichte Aktionsplan der EU-Kommission stehen, der zehn Maßnahmen vorsieht, mit deren Umsetzung zügig gestartet werden soll. 

Der Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums baut auf dem Abschlussbericht der High-Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) auf und enthält eine Auswahl der Vorschläge des Fachgremiums. Die zehn Punkte umfassen im Wesentlichen die bzw. Teile der acht zentralen HLEG-Empfehlungen und zusätzlich Maßnahmen zu Benchmarks, zur Rechnungslegung, zu Rating-Agenturen und zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungen, wozu auch der umstrittene 'Green Supporting Factor' zählt.

Aus der Perspektive von CRIC sollte die EU-Kommission mit Blick auf den Aktionsplan vor allem Folgendes berücksichtigen:

  1. An einem umfassenden Nachhaltigkeitsverständnis auf Basis der Sustainable Development Goals (SDGs) orientieren: Im Aktionsplan der EU-Kommission hat sich die Tendenz der HLEG-Berichte, Maßnahmen zu dem zweifelsohne zentralen und wichtigen Thema Klimawandel zu Lasten anderer drängender ökologischer und sozialer Probleme Priorität einzuräumen, weiter verstärkt. Beispielsweise gibt es bei der geplanten Nachhaltigkeitstaxonomie, die Voraussetzung für mehrere der weiteren Maßnahmen des Aktionsplans sein wird, keine konkreten Pläne, wann und wie die soziale Dimension einbezogen werden soll. Die EU-Kommission sollte die zehn Maßnahmen unter dem Aspekt eines umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses auf Basis der SDGs weiterentwickeln und darauf aufbauend konkrete Schritte einleiten.
  2. Nachhaltigkeitsexpertise im Fachkomitee zum Thema nachhaltiges Finanzwesen sicherstellen: Noch bis zum 16. April 2018 ist die Bewerbung zur Mitarbeit in dem Fachgremium möglich, das die EU-Kommission bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützen soll. Bei der Zusammensetzung dieser Gruppe sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft hinreichend repräsentiert sind und die Expertise von Akteuren, die umfassend und teils seit Jahrzehnten zu Nachhaltigkeit arbeiten, etwa von Nachhaltigkeits-Ratingagenturen, einfließen kann.
  3. Den Aktionsplan erweitern, anpassen und verknüpfen: Die HLEG hat eine Reihe von Empfehlungen unterbreitet, etwa zur sozialen Dimension und zu ökologischen Themen, die sich im Aktionsplan nicht wiederfinden. Daneben hatten bereits die HLEG-Berichte Mängel. Beispielsweise war der Aspekt der Aus- und Weiterbildung unterbelichtet und wichtige institutionelle Investoren fanden keine Berücksichtigung. Die EU-Kommission sollte deshalb ihre Aktivitäten auf Basis der HLEG-Empfehlungen und weiterer Anregungen, wie sie etwa CRIC unterbreitet hat, erweitern und anpassen. Des Weiteren sollte der Aktionsplan mit anderen Maßnahme-Paketen im Rahmen der Capital Markets Union, etwa dem FinTech Action Plan, verknüpft werden.

Angesichts der heutigen hochkarätig besetzten Konferenz darf erwartet werden, dass von ihr wichtige Signale für ein im umfassenden Sinne nachhaltiges Finanzwesen in Europa und darüber hinaus ausgehen werden. Frankreich zeigt mit der Teilnahme seines Präsidenten Emmanuel Macron, der auf der Konferenz eine Keynote halten wird, ganz deutlich, welche Priorität es dem Thema einräumt. Mit Blick auf Deutschland sieht dies etwas anders aus: Die Teilnahme von Bundesfinanzminister Olaf Scholz an einem Panel ist dem Programm zufolge schließlich abgesagt worden.

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