CRIC unterstützt Unternehmenserklärung zum Lieferkettengesetz

Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten von Unternehmen wird aktuell sowohl im Bund als auch auf EU-Ebene und weltweit diskutiert. CRIC befürwortet das Vorhaben, verpflichtende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuführen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen machen sich beispielsweise im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz dafür stark, dass Unternehmen für Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten haften müssen. Das vom Business Rights and Human Resource Center initiierte Unternehmensstatement Für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem sich auch Unternehmen wie Tchibo und KIK angeschlossen haben, hat auch CRIC unterzeichnet. 

Inhaltlich geht es darum, Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Auf diese Weise gilt für alle der gleiche Standard und kein Unternehmen kann sich seiner Verantwortung ohne Konsequenzen entziehen. Dies erwarten zunehmend auch die Beschäftigten der Unternehmen, die Kundinnen und Kunden, Investoren sowie die Öffentlichkeit – wie es das Unternehmensstatement zusammenfasst. CRIC hat sich außerdem in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen. 

In anderen europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Gesetze, beispielsweise seit 2015 den "Modern Slavery Act" in Großbritannien und in Frankreich seit 2017 das "Loi de Vigilance" (siehe etwa hier). Auch auf EU-Ebene steht das Thema auf der Agenda. Erst kürzlich ist eine Studie über die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette veröffentlich worden. 

Laut EU-Kommission zeigt die Studie, dass sich Unternehmen mehrheitlich ein solches Gesetz wünschen, weil dies „für Rechtssicherheit und einen harmonisierten Standard für die Pflicht der Unternehmen sorgen würde, um Menschen und den Planeten zu respektieren“ (siehe hier). Ein EU-Lieferkettengesetz steht auch im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums  und dem EU Green Deal.  

Der EU-Justizkommissar Didier Reynders wird nach einem Webinar, das am 29. April 2020 stattfand, dahingehend zitiert, dass er eine Gesetzesinitiative zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten angekündigt hat. Im Jahr 2021 wird laut entsprechenden Berichten hierzu eine EU-Initiative vorgelegt werden, der noch im laufenden Jahr eine öffentliche Konsultation vorausgehen soll. Ein anspruchsvolles Lieferkettengesetz in Deutschland würde den Weg für eine entsprechende europäische Regelung ebnen helfen. 

Auf internationaler Ebene fordern aktuell über 100 Investoren mit einem Vermögen von mittlerweile mehr als fünf Billionen US-Dollar Regierungen in einer von der Investor Alliance for Human Rights koordinierten Stellungnahme dazu auf, gesetzliche Regelungen für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen einzuführen. Weitere Investoren sind willkommen, dieses Statement zu unterstützen (siehe Link unten).

Update Juli 2020: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wie auch das Arbeitsministerium haben mittlerweile angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Der Widerstand der Wirtschaft ist groß (siehe etwa hier). Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) waren über 2000 Unternehmen dazu befragt worden, wie sie menschenrechtlichen und umwelbezogenen Sorgfaltsfplichten in ihren Lieferketten entsprechen. Nur eine Minderzahl gab Auskunft. Das mangelnde Engagement der Unternehmen in Deutschland ist somit auch ein Argument dafür, dass es nicht ausreicht, auf Freiwilligkeit zu pochen. 

Weiterführende Informationen in der Übersicht:

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