Referentenentwurf der Aktionärsrechterichtlinie liegt vor

Die 2. Aktionärsrechtrichtlinie der EU muss bis zum 10. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun hat das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf vorgelegt. Etwaige Stellungnahmen können bis zum 26. November eingereicht werden. In der 2. Aktionärsrechterichtlinie sind auch Nachhaltigkeitsthemen enthalten.

Zum Download die Dokumente des BMJV: der Referentenentwurf und eine Zusammenfassung.

© 2023 CRIC e.V. Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.