Klimaschutz: Maßnahmenprogramm für Finanzwesen von Umweltorganisationen

Der BUND, CDP, E3G, das Fair Finance Institute, Fossil Free Berlin, Germanwatch, das Gobal Climate Forum und der WWF haben ein Papier vorgelegt, das Empfehlungen an die Bundesregierung dazu enthält, wie der Finanzsektor mit Blick das Zwei-Grad-Ziel eingebunden werden kann. Dabei ist es erklärtes Ziel, das Finanzwesen als Querschnittshandlungsfeld mit konkreten Maßnahmen im Klimaschutzplan bzw. dem draus abgeleiteten Maßnahmenprogramm 2030 und im Klimaschutzgesetz zu verankern.

Die acht Organisationen bzw. Initiativen erwarten von der Bundesregierung, über eine gemeinsame Initiative des Bundesfinanzministeriums der Finanzen und des Bundesumweltministeriums bis März 2019 einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen in Deutschland im Sinne des Art. 2.1c des Pariser Klimaschutzabkommens vorzulegen. Die Autoren des Maßnahmenprogramms erheben dabei den Anspruch, die aktuellen Entwicklungen im Bereich nachhaltiges Finanzwesen auf EU-Ebene mit den Anforderungen, die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 der deutschen Bundesregierung ergeben, zu verknüpfen. Die Klimaallianz Deutschland hat die Erstellung des Papiers koordiniert.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen (siehe Seite 4 im Maßnahmenpapier):

Bewusstes Management und Offenlegung klimabezogener  Chancen und Risiken 

  • I.1  Die Bundesregierung führt szenariobasierte, zukunftsgerichtete Offenlegungsvorschriften für Finanzwirtschaft und Realwirtschaft ein.
  • I.2  Die Bundesregierung setzt eine BaFin-Bundesbank-Arbeitsgruppe zum Kapazitätsaufbau im Bereich klimabezogener Szenarioanalysen und Stresstesting ein, deren Ergebnisse auch in die Ausübung des Aufsichtsmandates von Bafin und Bundesbank einfließen.
  • I.3  Die Bundesregierung klärt umfassend die Notwendigkeit der Integration und vorvertraglichen Offenlegung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten als expliziten Bestandteil der Erfüllung von Sorgfaltspflichten und dem Handeln im Interesse des Endinvestors seitens Vermögensberatern, Vermögensverwaltern und institutionellen Investoren als Vermögenseigner.
  • I.4  Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass finanzielle Risiken durch Auswirkungen des Klimawandels in den Standards der Rechnungslegung für Unternehmen, insbesondere im Bilanzrecht und den Regelungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, zukünftig berücksichtigt werden. 

Rahmenbedingungen für klimagerechte Investitionen 

  • II.1  Die Bundesregierung schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen durch ein Klimaschutzgesetz mit konkreten Sektorzielen und Maßnahmen im Handlungsfeld Finanzwesen (Fahrplan zur Umsetzung von Artikel 2.1c).
  • II.2  Die Bundesregierung stellt die Paris-Kompatibilität der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie sicher und erwirkt, dass diese wissenschaftsbasiert und zukunftsgerichtet auf transformativen Wandel im System, nicht nur auf eine grüne Nische abzielt
  • II.3  Die Bundesregierung erfasst den notwendigen Umfang und mobilisiert privates Kapital die Erreichung der Klimaziele durch Erstellen eines Kapitalbedarfsplans, Anpassung staatlicher Anreizmechanismen, sowie durch Beratung und Förderprogramme zum Aufbau von Projektpipelines.

Öffentliche Finanzflüsse und Geldanlagen

  • III.1  Die Bundesregierung setzt den Atomfonds als Paris-kompatiblen Fonds mit Vorbild-Wirkung auf.
  • III.2  Die Bundesregierung passt das Versorgungsrücklagegesetz im Sinne einer Paris-kompatiblen Anlagestrategie für öffentliche Pensionskassen an.
  • III.3  Die Bundesregierung stellt die Paris-kompatible Ausrichtung der Förderbanken, insbesondere Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (inklusive IPEX und DEG), sicher, und wirkt in multilateralen Entwicklungsbanken auf eine Paris-kompatible Ausrichtung aller Investitionen hin.
  • III.4  Die Bundesregierung richtet die Vergabe von Exportkrediten und Hermes-Bürgschaften an den Zielen des Pariser Abkommens aus.
  • III.5  Die jeweiligen Landesregierungen integrieren ambitionierte, Paris-kompatible Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte in die Mandate der Landesbanken.

Zum Download: FINANZWESEN UND KLIMASCHUTZ. Konkrete Empfehlungen für das  Maßnahmenprogramm Klimaschutz 2030  und das Klimaschutzgesetz

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