Umsetzungsgesetz zur EbAV-Richtlinie II im Bundesgesetzblatt verkündet

Die EU-Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ist fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt worden. Sie ist am 31. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und – wie von der EU vorgegeben – seit dem 13. Januar 2019 in Kraft.

Der Gesetzgebungsprozess nahm am 14. Dezember 2018 mit dem Beschluss des Bundesrates seine letzte Hürde. In der Debatte zum Umsetzungsgesetz ging es unter anderem um die Frage, wie verpflichtend die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Risikomanagement gestaltet wird. Der viel diesktuierte Passus zum Risiko-Management in der Endfassung des Gesetzes wurde im Vergleich zum Referentenentwurf jedoch nicht verändert. 

Auch in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag am 29. November 2018 zum Umsetzungsgesetz (Plenarprotokoll 19/68) war das Thema Risikomanagement und Nachhaltigkeit sowie nachhaltige Investments allgemein ein Thema. Dort ist der Gesetzentwurf dann jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der FDP- und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen worden. 

Folgende Beiträge zum Thema Nachhaltigkeit enthielt die Debatte zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs:

Dr. Bruno Hollnagel (AfD)

„Die Vermögenswerte und Anlageentscheidungen sollen insbesondere nachhaltige ökologische und soziale Faktoren berücksichtigen. Das klingt ja ganz gut. 

Doch schauen wir etwas genauer hin. Hätten wir vor wenigen Jahren gemäß dieser EU-Richtlinie in vorgeblich nachhaltige Branchen investiert, so wären wir zu folgenden möglichen Investitionsentscheidungen gekommen: Wir hätten in die Solon SE, in die Q-Cells SE, in First Solar, in Solarworld, in die WindSolar AG, in die Innovative Windpower AG und in viele mehr investieren können. Alle diese Investitionen wären nachhaltig schiefgegangen.

(…)

Ich erinnere daran, dass die Anlagen für erneuerbare Energien ohne Subventionen oftmals nicht rentabel sind. Dient eine solche Anlage als Altersvorsorge, dann zahlt sich der Anleger, der ja zugleich auch Steuerzahler und Stromabnehmer ist, seine Rendite praktisch selbst. Wissen Sie, was das ist? Das ist eine Münchhausen-Geschichte.“

Sarah Ryglewski (SPD) – zu Protokoll gegebene Rede: 

„Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Fragen des Umweltschutzes, der Achtung von Menschenrechten und guter Unternehmensführung bei der Kapitalanlage eine Rolle spielen. Pensionskassen und Pensionsfonds müssen sich künftig mit den damit verbundenen Risiken für ihre Portfolios auseinandersetzen. Das ist ein großer Fortschritt, Nachhaltigkeit fester im Finanzwesen zu verankern.

Jetzt geht es darum, dass wir den Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, mit dem die Kommission das Finanzwesen insgesamt ökologischer und sozialer machen will, in Europa zügig voranbringen. Wir diskutieren immer wieder über unmenschliche Arbeitsbedingungen und die Verantwortung, die jeder für den Klimaschutz hat. Wir müssen die Finanzwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen, hier ihren Teil beizutragen, indem sie verantwortlich investiert. 

Der Aktionsplan für nachhaltige Finanzen wäre hierfür ein wichtiger Schritt, und für uns ist klar, dass wir ihn noch vor der Europawahl umsetzen müssen und dass wir das Thema nicht länger auf die lange Bank schieben dürfen.“

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – zu Protokoll gegebene Rede

„Die Linke begrüßt ebenfalls die Einführung von öko-sozialen Nachhaltigkeitsfaktoren, die aber leider nur die Unternehmensführung und nicht auch die Anlageentscheidungen beeinflussen sollen. Hier hätten wir uns verbindlichere Regelungen gewünscht.“

Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – zu Protokoll gegebene Rede

„Zu den umgesetzten Verbesserungen gehören der Ausbau des Risikomanagements einschließlich der verpflichtenden Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, ein besserer Schutz der Versorgungsanwärter und Versorgungsanwärterinnen sowie der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen, höhere Anforderungen an die Geschäftsorganisation und korrespondierende Stärkung der Aufsicht bei der Bewertung von Risiken sowie die Beseitigung von aufsichtsrechtlichen Hindernissen für grenzüberschreitend tätige Pensionsfonds.

(…)

Begrüßenswert wiederum ist, dass das Gesetz alle Pensionskassen nun verpflichtet, Nachhaltigkeit im Risikomanagement zu berücksichtigen. Das ist ein enorm wichtiger Punkt und ganz wesentlicher Erfolg der Grünen im Europäischen Parlament, die bei den Verhandlungen über die Richtlinie hart dafür gekämpft haben. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist wichtig für die Sicherheit der Betriebsrenten. Denn investiert eine Pensionskasse in die Verstromung klimaschädlicher Kohle oder die Herstellung völkerrechtlich geächteter Waffen, ist das nicht nur moralisch ein Problem für viele Betriebsrentner und Betriebsrentnerinnen; es ist auch ein finanzielles, weil mit Investitionen in nicht nachhaltige Geschäftsmodelle erhöhte Bewertungsrisiken einhergehen. Das ist empirisch belegt, beispielsweise durch finanzwirtschaftliche Metastudien der Universität Hamburg. Viele Pensionskassen – vor allem von Kirchen und im europäischen Ausland – haben solche Investitionen deshalb bereits ausgeschlossen und das Risiko/Rendite-Verhältnis ihrer Anlagen und die Sicherheit ihrer Betriebsrenten dadurch verbessert.

Das legt die Frage nahe: Was macht eigentlich die Bundesregierung mit den Pensionsgeldern ihrer Beamtinnen und Beamten? Während sie betriebliche Pensionskassen nun sinnvollerweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet, investiert die Bundesregierung mittels Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage des Bundes in Geschäftsfelder und Produktionsweisen, die der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaschutzabkommen diametral zuwiderlaufen, darunter: Atomkraft, fossile Brennstoffe, völkerrechtlich geächtete Waffen. Nicht einmal Kinderarbeit wird ausgeschlossen. In Aktien von Atomkonzernen allein stecken 145 Millionen Euro. Davon machen die Auslandsbeteiligungen rund 120 Millionen Euro aus, Tendenz steigend, und das, obwohl der Koalitionsvertrag es ausdrücklich verbietet." 

Zur ersten Lesung im Bundestag zum Umsetzungs-Gesetz sowie zur öffentlichen Anhörung hatte CRIC bereits berichtet.

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