EU-Aktionsplan: Kurz-Überblick zu den drei TEG-Berichten und Infos zu den beiden Calls for Feedback

Was steht in den TEG-Berichten zur Taxonomie, zum EU Green Bond-Standard und zu den Klima-Benchmarks? Wo gibt es zusätzliche Informationen, wie geht es weiter und welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Diese Fragen beantwortet die folgende Zusammenstellung.

Zunächst wurden alle Berichte auf einer Stakeholder-Konferenz der EU-Kommission am 24. Juni in Brüssel vorgestellt und diskutiert. Ein Videomitschnitt der Veranstaltung steht hier zur Verfügung. Die dort gezeigten Präsentationen sind gesammelt hier zu finden und im Folgenden jeweils zugeordnet zu den Berichten einzeln aufgeführt und verlinkt.

TEG REPORT ON EU TAXONOMY

WORUM GEHT ES?

Das erste Maßnahmenpaket im EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums betrifft die Schaffung eines Klassifikationssystems für nachhaltige Aktivitäten. Diese soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, privates Kapital für nachhaltige Aktivitäten zu mobilisieren und ist außerdem ein zentraler Referenzpunkt anderer geplanter Maßnahmen, etwa im Bereich von Standards und Siegeln. Die Taxonomie soll folgende Bereiche abdecken:

  1. Klimaschutz (bis Dezember 2019)
  2. Anpassung an den Klimawandel (bis Dezember 2019)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (bis Juli 2022)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (bis Juli 2021)
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (bis Juli 2021)
  6. Schutz gesunder Ökosysteme (bis Juli 2022).

Ausarbeitung für die ersten beiden Bereiche

Die TEG hat in ihrem Bericht Ausarbeitungen zu den ersten zwei der insgesamt sechs geplanten Bereiche vorgelegt. Insgesamt hat sie hier 67 Aktivitäten aus acht Branchen identifiziert, die zum Klimaschutz beitragen und außerdem eine Methodik und Beispiele für die Evaluierung substanzieller Beiträge für die Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Auch ist ein Leitfaden zur Nutzung der Taxonomie durch Investoren erstellt worden.

Do No Significant Harm

Außerdem sind Minimum-Anforderungen dafür spezifiziert worden, dass Aktivitäten eines Bereichs nicht einen anderen der fünf Bereiche signifikant schädigen (Do No Significant Harm – DNSH). Beispiel: Kernenergie ist nicht Teil der Taxonomie, obwohl sie in der Phase der Generierung von Strom als nahezu klimaneutral angesehen wird und deswegen einen Beitrag leisten kann, Klimaschutzziele zu erreichen. Allerdings konnte DNSH nicht verifiziert werden. Im Bericht ist dies mit dem Verweis auf ungeklärte Fragen zur Entsorgung des atomaren Abfalls erläutert (vgl. Seite 234f. im Taxonomie-Report) worden, das heißt DNSH mit Blick auf den Bereich „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling“ ist verletzt.

Soziale Mindeststandards

Ein dritter Aspekt ist die Erfüllung sozialer Mindeststandards. Dies sind wird im Regulierungsentwurf der EU-Kommission anhand der ILO-Kernarbeitsnormen operationalisiert. Das EU-Parlament möchte hier hingegen zusätzlich noch die Beachtung der "OECD Guidelines for Multinational Enterprises" und der "UN Guiding Principles on Business and Human Rights" sehen, wie auch die Berücksichtigung des "International Bill of Human Rights" (weitere Infos hier).

WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?

Das Mandat der Technical Expert Group ist bis zum Ende 2019 ausgedehnt worden. Bis dahin sollen unter anderem folgende Punkte bearbeitet werden:

  • Einige der bislang vorgeschlagenen technischen Screening-Kriterien für wesentliche Beiträge (substantial contribution) und die Vermeidung erheblicher Schäden (avoidance of significant harm) sollen verfeinert und verbessert werden.
  • Es soll Feedback zu Kriterien eingeholt werden, die noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Konsultation waren (siehe weiter unten).
  • Die Leitlinien zur Umsetzung und Anwendung der Taxonomie sollen weiterentwickelt werden.

Call for Feedback zum TEG report on EU taxonomy bis zum 13. September geöffnet

In oben genannte Arbeiten werden auch die Ergebnisse eines Call for Feedback zum TEG-Report einfließen, der bis zum 13. September geöffnet ist. Hier geht’s direkt zum Call for Feedback (als PDF) und hier zur Seite der TEG

Arbeit an vier weiteren Bereichen in der „Platform on Sustainable Finance“

Darüber hinaus ist – wie oben in der Auflistung der sechs Bereiche zu sehen ist – laut dem Vorschlag der EU-Kommission für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen die Ausarbeitung der weiteren vier Bereichen geplant. Unter anderem zur Weiterentwicklung der Taxonomie soll ab 2020 die „Platform on Sustainable Finance“ eingerichtet werden.

Für eine Ausarbeitung von Kriterien, die sich auf soziale und governance-bezogene Aspekte beziehen, gibt es bislang keine konkreten Pläne.

Trilog-Verhandlung zum Verordnungs-Entwurf der Taxonomie für den Herbst erwartet

Die Trilog-Verhandlungen zum Vorschlag der EU-Kommission für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und damit zur weiteren Ausarbeitung, Ausgestaltung und Verbindlichkeit der Taxonomie werden für den Herbst erwartet. Das EU-Parlament hatte hier im Vergleich zur EU-Kommission weitergehende Vorschläge entwickelt (weitere Infos hier).

TEG REPORT ON EU GREEN BOND STANDARD

WORUM GEHT ES?

Im Bericht der TEG wird ein freiwilliger, nicht-legislativer EU Green Bond-Standard vorgeschlagen, der das Ziel hat, die Effektivität, die Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des Green Bond-Marktes zu verbessern und die Marktteilnehmer zu ermutigen, Green Bonds zu begehen und in diese zu investieren. Der Vorschlag enthält vier wesentliche Elemente: Ausrichtung an der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, Veröffentlichung eines Green Bond-Rahmenwerks, verpflichtende Veröffentlichung der Use of Proceeds (in einem Allokations-Report) und der Umweltwirkung (in einem Impact-Report), verpflichtende Verifizierung des Green Bond-Rahmenwerks. 

WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?

Das Mandat der TEG wurde bis Ende 2019 ausgeweitet. In dieser Zeit wird die TEG-Supgruppe zum EU Green Bond-Standard unter anderem an folgenden Aspekten weiterarbeiten: Der Verknüpfung des Standards mit der Taxonomie (im Falle, dass aufgrund der Trilog-Verhandlungen oder dem Call for Feedback Änderungen nötig sind), die Ausgestaltung und Aufsetzung des freiwilligen Zertifizierungssystems zugelassener Prüfer, an der Rolle der geplanten „Sustainability Platform“ und an der Entwicklung eines Anwendungsleitfadens.

Im Gegensatz zu den Berichten zur Taxonomie und zu den Benchmarks wird es keine (weitere) Konsultation geben. Weiter wird es dann auf die EU-Kommission ankommen, ob und wie sie die TEG-Empfehlungen aufgreift und weiterführt.

TEG REPORT ON CLIMATE BENCHMARKS AND BENCHMARKS’ ESG DISCLOSURES

WORUM GEHT ES?

In dem Bericht geht es um Mindeststandards für zwei unterschiedliche Klima-Benchmarks (Climate Transition und Paris-aligned Benchmark) mit dem Ziel, Greenwashing entgegenzuwirken und über Offenlegungspflichten die Transparenz zu verbessern und Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Außerdem soll es ESG-Offenlegungspflichten für alle Benchmarks mit der Ausnahme von Währungs- und Zins-Benchmarks geben.

WAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE?

Bis zum 2. August 2019 läuft ein Call for Feedback zum TEG-Bericht (Call for Feedback Document, Call for Feedback Privacy Document).

Unter Berücksichtigung der eingereichten Rückmeldungen soll der finale Bericht der TEG dann im September 2019 erscheinen. 

Auf Grundlage dieses Berichts wird die EU-Kommission dann Entwürfe für delegierte Rechtsakte im Einklang mit Regulation (EU) 2016/1011* erstellen. Es wird erwartet, dass die delegierten Rechtsakte im ersten Quartal 2020 verabschiedet werden.

*Regulation (EU) 2016/1011 of the European Parliament and of the Council of 8 June 2016 on indices used as benchmarks in financial instruments and financial contracts or to measure the performance of investment funds and amending Directives 2008/48/EC and 2014/17/EU and Regulation (EU) No 596/2014 (Text with EEA relevance)  

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