EU legt erneuerte Sustainable Finance-Strategie und Entwurf für Green Bond-Standard vor

Ursprünglich angekündigt für den Dezember 2020, hat die EU-Kommission nun am heutigen 6. Juli 2021 ihre neue Sustainable Finance-Strategie vorgestellt. Zeitgleich veröffentlichte sie einen Regulierungsentwurf für einen EU Green Bond-Standard  basierend auf den Ausarbeitungen der TEG.

Ein weiterer Teil des veröffentlichten Maßnahmenpakets ist ein delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-Berichterstattung von Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen.

Die erneuerte und auf dem im Frühjahr 2018 veröffentlichten EU Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums aufbauende Sustainable Finance-Strategie trägt den Titel Strategy for Financing the Transition to a Sustainable Economy und identifiziert folgende vier Bereiche, in denen weiterer Handlungsbedarf besteht:

  1. Den Übergang der Realwirtschaft zu Nachhaltigkeit finanzieren – Transition Finance;
  2. Inklusivität – mit Blick auf die Bedürfnisse von Individuen und KMUs sowie deren Teilhabe an den Chancen von Sustainable Finance;
  3. Die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und sein Beitrag zu den Zielen des Green Deal;
  4. Globale Ambition.

Diesen vier Bereichen sind insgesamt sechs Maßnahmen-Pakte zugeordnet. Eine deutsche offizielle Fassung von Seiten der EU wird frühestens ab dem 20. Juli 2021 verfügbar sein. Daher hier, bis eine EU-Übersetzung vorliegt, eine eigene deutsche Fassung:

I. Den Übergang der Realwirtschaft zu Nachhaltigkeit finanzieren

Maßnahme 1: Um einen umfassenderen Rahmen zu entwickeln und die Finanzierung von Zwischenschritten zur Nachhaltigkeit zu unterstützen, wird die Kommission ...

  1. einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Unterstützung der Finanzierung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten vor allem im Energiesektor erwägen, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen zu verringern;
  2. Optionen prüfen, um den Rahmen der EU-Taxonomie zu erweitern mit dem Ziel, Tätigkeiten auf der zwischengelagerten bzw. mittleren Ebene einzubeziehen (Erläuterung: also weniger nachhaltige, ggf. neutrale Wirtschaftstätigkeiten);
  3. einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie für das Klima zu verabschieden, der neue Sektoren einschließlich der Landwirtschaft und bestimmter Wirtschaftstätigkeiten im Energiebereich einschließt;
  4. einen delegierten Rechtsakts im Rahmen der EU-Taxonomie bis Q2 2022 verabschieden, der die verbleibenden vier Umweltziele abdeckt, das heißt Wasser, biologische Vielfalt, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft;
  5. einen allgemeinen Rahmen für Siegel für Finanzinstrumente in Erwägung zu ziehen, Arbeiten an anderen Standards für Anleihen wie etwa zu Transition- oder Sustainability-Linked-Bonds, ein Siegel für ESG-Benchmarks, Mindeststandards für nachhaltige Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale aufweisen, und die Einführung von Prospektangaben.

II. Auf dem Weg zu einem inklusiveren Rahmen für nachhaltige Finanzen

Maßnahme 2: Um die Inklusivität von Sustainable Finance zu verbessern, wird die Kommission ...

  1. die European Banking Authority (EBA) um eine Stellungnahme zur Definition von "grünen" Krediten und Hypotheken und zu deren Förderung bitten, Optionen prüfen, um deren Einführung bis 2022 voranzutreiben und den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern sowie KMU zu Beratungsdiensten im Bereich Sustainable Finance verbessern;
  2. Daten zu Sustainable Finance in die Datenräume im Rahmen der European Data Strategy integrieren und zusammen mit der Digital Finance Platform weitere Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung innovativer Lösungen mittels digitaler Technologien zur Unterstützung von KMU und Kleinanlegern erwägen; 
  3. Versicherungsschutzlücken durch das Naturkatastrophen-Dashboard der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung identifizieren und einen Climate Resilience Dialogue mit allen relevanten Stakeholdern initiieren (2022);
  4. einen Bericht über eine soziale Taxonomie bis Ende 2021 veröffentlichen;
  5. Tracking-Methoden für Ausgaben in den Bereichen Klima und Biodiversität stärken, Mitgliedsstaaten unterstützen, die ihre Etats in Richtung grüne Schwerpunkte umlenken wollen und die Organisation eines ersten jährlichen Gipfels zu Sustainable Finance im Vorfeld der COP 26;

III. Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit: die Perspektive der doppelten Wesentlichkeit

Maßnahme 3: Um die wirtschaftliche und finanzielle Widerstandsfähigkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhöhen, wird die Kommission ...

  1. mit der European Financial Reporting Advisory Group EFRAG, der European Securities and Market Authority ESMA und dem International Accounting Standards Board IASB daran arbeiten, wie Rechnungslegungsstandards am besten relevante Nachhaltigkeitsrisiken erfassen können;
  2. Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass relevante ESG-Risiken systematisch in Kreditratings und Ratingprognosen auf transparente Weise erfasst werden, unter Berücksichtigung einer weiteren Bewertung durch die European Securities and Market Authority ESMA (2023);
  3. Änderungen der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorschlagen, um die konsequente Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikomanagement-Systeme von Banken sicherzustellen, einschließlich Klimawandel-Stresstests durch Banken (2021);
  4. Änderungen an der Solvabilität-II-Richtlinie vorschlagen, um Nachhaltigkeitsrisiken konsequent in das Risikomanagement von Versicherern zu integrieren, einschließlich der Analyse von Klimawandelszenarien durch Versicherer (2021); und
  5. die langfristige Finanzstabilität durch eine engere Zusammenarbeit bei der Finanzstabilitäts-Risikobewertung, regelmäßige Stresstests, eine Bewertung der makroprudenziellen Instrumente und eine Studie, die sich mit Risiken befasst, die sich aus der Verschlechterung der Umwelt und dem Verlust der biologischen Vielfalt ergeben.

Maßnahme 4: Um den Beitrag des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit zu erhöhen, wird die Kommission ...

  1. die Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen und Übergangsplänen durch die Finanzinstitute verbessern und prüfen, inwieweit weitere Leitlinien die Glaubwürdigkeit von freiwilligen Zusagen sicherstellen und beim Monitoring von Fortschritten helfen können;
  2. die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung auffordern, bis 2022 die Notwendigkeit einer Überprüfung der treuhänderischen Pflichten von Pensionsfonds und Investoren mit Blick auf die Nachhaltigkeitsauswirkungen als Teil von Investitionsentscheidungen zu reflektieren einschließlich Stewardship und Engagement-Aktivitäten;
  3. Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu verbessern und bestimmte Aspekte im Bereich ESG-Research zu untersuchen, um entscheiden zu können, ob eine Intervention notwendig ist.

Maßnahme 5: Um einen geordneten Übergang zu überwachen und die Integrität des EU-Finanzsystems zu gewährleisten, wird die Kommission ...

  1. die Greenwashing-Risiken überwachen und das den zuständigen Behörden derzeit zur Verfügung stehende Aufsichts- und Interventions-Instrumentarium bewerten und überprüfen, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsbefugnisse -kapazitäten und -pflichten mit Unterstützung der europäischen Aufsichtsbehörden zweckmäßig sind;
  2. einen robusten Überwachungsrahmen zur Messung der Kapitalströme und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Investitionslücke sowie zur Messung der Fortschritte ihres Finanzsektors bis 2023 entwickeln;
  3. die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten öffentlichen Behörden stärken, einschließlich der Mitgliedstaaten, der Europäischen Zentralbank EZB, dem European Systemic Risk Board, den Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Umweltagentur, um auf eine gemeinsame Herangehensweise hinzuwirken mit den Zielen, einen geordneten Übergang zu überwachen und sicherzustellen, dass die Perspektive der doppelten Wesentlichkeit konsequent im gesamten EU-Finanzsystem integriert wird (bis 2022);
  4. eine Wissenschaftsplattform für Sustainable Finance einrichten, um den Wissensaustausch zwischen Forschung und Finanzwelt zu fördern.

IV. Stärkung globaler Ambitionen

Maßnahme 6: Um ein hohes Maß an Anspruch bei der Entwicklung internationaler nachhaltiger Finanz-Initiativen und Standards umzusetzen und zur Unterstützung der EU-Partnerländer wird die Kommission ...

  1. einen ehrgeizigen Konsens in internationalen Foren anstreben, das Konzept der doppelten Wesentlichkeit als Mainstream durchzusetzen suchen, die Bedeutung von Offenlegungsrahmen unterstreichen und daran arbeiten, sich auf Ziele und Prinzipien für Taxonomien einigen;
  2. vorschlagen, die Arbeit der International Platform on Sustainable Finance IPSF auf neue Themen auszuweiten und deren Governance zu stärken; und
  3.  Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Ausweitung ihres Zugangs zu Sustainable Finance unterstützen, indem eine umfassende Strategie entwickelt und nachhaltigkeitsbezogene Finanzinstrumente gefördert werden.

Wesentliche Element des Regulierungs-Vorschlags für den nicht verpflichtenden Green Bond-Standard sind:

  • Taxonomie-Ausrichtung: Die durch die Anleihe aufgebrachten Mittel sollten vollständig für Projekte verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen;
  • Transparenz: Volle Transparenz über die Verwendung der Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtspflichten;
  • Externe Überprüfung: Alle europäischen grünen Anleihen müssen von einem externen Prüfer überprüft werden, um die Einhaltung der Verordnung und die Ausrichtung der finanzierten Projekte an der Taxonomie sicherzustellen;
  • Beaufsichtigung der Prüfer durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten europäischer grüner Anleihen erbringen, müssen bei der ESMA registriert sein und von dieser beaufsichtigt werden. Dies wird die Qualität ihrer Dienstleistungen und die Zuverlässigkeit ihrer Prüfungen sicherstellen, um Investierende zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten.

Zum Regulierungs-Vorschlag für den Green Bond-Standard läuft noch bis zum 5. September 2021 eine Konsultation. Mehr Infos gibt es hier.

Zum Download und Weiterlesen:

Neue Sustainable Finance-Strategie:

Green Bond-Standard:

Delegierter Rechtsakt Taxonomie-Berichterstattung:

Allgemeine Infos und Downloads zum Maßnahmenpaket:

© 2023 CRIC e.V. Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.