Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrecht?

Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrecht wird immer wieder gefordert. Dass das nicht so einfach ist, beschreibt eine aktuelle Studie von Felix Ekardt im Auftrag der der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.

Für Ekardt gibt es aber fünf Bereich, die besondere Beachtung verdienen sollten: "Dagegen  bestehen (1) sinnvolle  Regelungsmöglichkeiten  hinsichtlich  der  Transparenz von  Unternehmen  (oder  alternativ  eines  verpflichtenden  Öko-Ratings),  die  etwa  den Deutschen Nachhaltigkeitskodex verbindlich vorschreiben könnten, ihn dabei allerdings hinsichtlich der inhaltlich abzuprüfenden Maßstäbe näher konturieren sollten. Ebenso sinnvoll  sind (2) Reformen  hinsichtlich  von Vergütungshöhe  gekoppelt  an  Nachhaltigkeit, (3) Sorgfaltspflichten und Haftung der Vorstände in Relativierung eines bloßen Gewinnfokus  sowie (4) Prüfpflichten  der  Vorstände für  langfristige Risiken  (wie  im  Falle einer  möglichen  Carbon  Bubble). Dies  würde  jeweils  freiwilliges  Tätigwerden  der  Vorstände  im  Sinne  von  mehr  Nachhaltigkeit  deutlich  begünstigen. Auch (5) das  explizite gesetzliche Vorsehen der Rechtsform einer gemeinnützigen AG mit Steuervorteilen erscheint dem Grunde nach sinnvoll." Die gesamte Studie finden Sie hier.

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