Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrecht wird immer wieder gefordert. Dass das nicht so einfach ist, beschreibt eine aktuelle Studie von Felix Ekardt im Auftrag der der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
Für Ekardt gibt es aber fünf Bereich, die besondere Beachtung verdienen sollten: "Dagegen bestehen (1) sinnvolle Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich der Transparenz von Unternehmen (oder alternativ eines verpflichtenden Öko-Ratings), die etwa den Deutschen Nachhaltigkeitskodex verbindlich vorschreiben könnten, ihn dabei allerdings hinsichtlich der inhaltlich abzuprüfenden Maßstäbe näher konturieren sollten. Ebenso sinnvoll sind (2) Reformen hinsichtlich von Vergütungshöhe gekoppelt an Nachhaltigkeit, (3) Sorgfaltspflichten und Haftung der Vorstände in Relativierung eines bloßen Gewinnfokus sowie (4) Prüfpflichten der Vorstände für langfristige Risiken (wie im Falle einer möglichen Carbon Bubble). Dies würde jeweils freiwilliges Tätigwerden der Vorstände im Sinne von mehr Nachhaltigkeit deutlich begünstigen. Auch (5) das explizite gesetzliche Vorsehen der Rechtsform einer gemeinnützigen AG mit Steuervorteilen erscheint dem Grunde nach sinnvoll." Die gesamte Studie finden Sie hier.