Sustainable Finance in Europe – die nächsten Schritte (Stand März 2018)

Die EU-Kommission hat am 8. März 2018 einen Action Plan on Sustainable Finance vorgelegt, der am 22. März 2018 im Rahmen einer Konferenz diskutiert werden soll. Auch das EU-Parlament hat sich mit einem entsprechenden Bericht in die Diskussion eingebracht, der jetzt in den Diskussionsprozess einfließt und seinerseits im April 2018 im Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Währung zur Abstimmung stehen wird. 2019 werden Wahlen zum Europaparlament stattfinden. 

 

Zeitvorgaben im 'Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums' (Q = Quartal): 

2018

Q1 2018

  • Die EU-Kommission wird eine Eignungsprüfung der EU-Gesetzgebung zur Berichterstattung von Unternehmen durchführen, die auch die Richtlinie zur nichtfinanziellen Informationen beinhalten wird. Hierzu wird es eine Konsultation geben (Maßnahme 9).

Q2 2018

  • Gesetzesvorschlag zur schrittweisen Entwicklung des Klassifikationssystems (Maßnahme 1).
  • Änderung von MiFID II und der IDD (Insurance Distribution Directive), um sicherzustellen, dass im Rahmen der Eignungsbeurteilung Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden (Maßnahme 4).
  • Erlass von delegierten Rechtsakten im Rahmen der Benchmark-Verordnung zur Transparenz der Methoden und Merkmale von Benchmarks, damit die Nutzer die Qualität der Nachhaltigkeitsbenchmarks besser beurteilen können (Maßnahme 5).
  • Vorschlag einer Initiative für harmonisierte Benchmarks mit Emittenten mit niedriger CO2-Bilanz v (Maßnahme 5).
  • Start der Prüfung der Vorteile einer Änderung der Verordnung über Ratingagenturen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit (Maßnahme 6).
  • Gesetzesvorschlag zu den Pflichten von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern mit Blick auf Nachhaltigkeit (Maßnahme 7). 

Q3 2018

  • Die EU-Kommission wird den Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) auffordern, eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Aufsichtsvorschriften für Versicherungsgesellschaften auf nachhaltige Investitionen abzugeben. Hierbei soll ein besonderer Fokus auf der Eindämmung des Klimawandels liegen (Maßnahme 8).
  • Als Teil der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) soll ein European Corporate Reporting Lab eingerichtet werden, um Innovationen und die Entwicklung bewährter Verfahren für die Berichterstattung von Unternehmen, etwa Umweltbilanzierung, zu fördern (Maßnahme 9).

Q4 2018

  • Aufnahme von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Leitlinien zur Eignungsbeurteilung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (Maßnahme 4).
  • Die EU-Kommission wird EFRAG gegebenenfalls auffordern, die Wirkung der neuen bzw. überarbeiteten International Financial Reporting Standards (IFRSs) auf nachhaltige Investments zu bewerten. Dies wird die EU-Kommission in ihrem Bericht zur Wirkung von IFRS 9 auf langfristige Investments berücksichtigen (Maßnahme 9).

2019

Die Kommission wird über die Umsetzung des Aktionsplans berichten.

Q1 2019

  • Fachkomitee zum Thema nachhaltiges Finanzwesen legt eine erste Taxonomie mit einem besonderen Fokus auf die Eindämmung des Klimawandels vor (Maßnahme 1).
  • Die EU-Kommission fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, Nachweise für einen unangemessenen kurzfristigen Druck der Kapitalmärkte auf Unternehmen zusammenzutragen und gegebenenfalls weitere Schritte auf der Grundlage solcher Nachweise in Betracht zu ziehen (Maßnahme 10). 

Q2 2019

  • Fachkomitee zum Thema nachhaltiges Finanzwesen legt Taxonomie zur Anpassung an den Klimawandel und anderen Umweltaktivitäten vor (Maßnahme 1).
  • Fachkomitee zum Thema nachhaltiges Finanzwesen legt basierenden auf den Ergebnissen einer Konsultation einen Bericht zu einem Green Bond-Standard vor (Maßnahme 2).
  • Spezifizierung der Prospektinhalte für Emissionen grüner Anleihen im Rahmen der Prospektverordnung (Maßnahme 2).
  • Fachkomitee zum Thema nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht einen Bericht über die Gestaltung und Methodik von Low-Carbon-Benchmarks (Maßnahme 5).
  • Die EU führt umfassende Studie zu Nachhaltigkeits-Ratings und -analysen durch (Maßnahme 6).
  • Bewertung und Analyse der derzeitigen Praxis auf dem Ratingmarkt zu umweltbezogenen, sozialen und governance-bezogenen Erwägungen durch ESMA (Maßnahme 6).
  • ESMA integriert ökologische und soziale Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Richtlinien zur Offenlegung für Kredit-Rating-Agenturen (Maßnahme 6).
  • Die EU wird eine umfassende Studie zu Nachhaltigkeits-Ratings und -analysen durchführen (Maßnahme 6).
  • Die Erkenntnisse aus der Eignungsprüfung der EU-Gesetzgebung zur Berichterstattung von Unternehmen sollen veröffentlicht und Grundlage für etwaige künftige regulatorische Vorschläge sein (Maßnahme 9).
  • Die EU-Kommission wird ihre Leitlinien zu nichtfinanziellen Informationen überarbeiten. Hierbei soll es zunächst insbesondere um klimarelevante Informationen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) gehen (Maßnahme 9).
  • Prüfung, ob die Leitungsgremien der Unternehmen möglicherweise verpflichtet werden müssen, eine Nachhaltigkeitsstrategie einschließlich angemessener Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette sowie messbarer Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten und zu veröffentlichen (Maßnahme 10).
  • Prüfung, ob die Vorschriften, nach denen die Führungspersonen im langfristigen Interesse des Unternehmens vorgehen sollten, präzisiert werden müssen (Maßnahme 10).

Q3 2019

  • Fortschrittsbericht der EU-Kommission im Bereich Nachhaltigkeit und Rating-Agenturen (Maßnahme 6).

2021

  • Die Kommission wird die Stellungnahme von EIOPA zu den Auswirkungen der Aufsichtsvorschriften für Versicherungsgesellschaften auf nachhaltige Investitionen in dem Bericht berücksichtigen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß der Richtlinie Solvabilität II bis zum 1. Januar 2021 vorzulegen ist (Maßnahme 8).

 

Zeitpläne der HLEG für ausgewählte konkrete Empfehlungen:

  • Eine Nachhaltigkeitstaxonomie auf EU-Ebene zu etablieren und zu unterhalten
    • 2018: Klimawandel, darauffolgend Klimaanpassung und andere Umweltthemen
    • 2019: Soziale Dimension und nachhaltige Entwicklung (etwa grundlegende Infrastruktur und Dienstleistungen für Gesundheit und Bildung)
    • 2020: Ausgearbeitete Taxonomie
  • Green Bonds-Standard
    • 2018: Einrichten eines Green Bond Technical Committee
    • 2018: Einführen eines europäischen Standards für Green Bonds
  • Gründung der Organisation Sustainable Infrastructure Europe
    • 2020: Etabliert als selbstständige Organisation

In Berlin wurde der Abschlussbericht der HLEG am 22. Februar 2018 im Rahmen einer gemeinsam von der Europäischen Kommission, dem H4SF und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung organisierten Veranstaltung diskutiert.

Weitere Informationen 

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