Ausführlichere CRIC-Kommentierung des HLEG-Abschlussberichts

Ergänzend zur CRIC-Kommentierung des Abschlussberichts der High Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) findet sich im Folgenden eine ausführlichere Beschreibung zu den einzelnen Punkten:

  1. Ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis: Auch wenn im Vergleich zum Zwischenbericht deutliche Verbesserungen mit Blick auf einen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz festzustellen sind, bleibt hier ein wesentliches Manko des Berichts und seiner Empfehlungen bestehen. Dem Klimawandel wird an vielen Stellen klar Priorität eingeräumt. Und dies sowohl mit Blick auf die Hierarchisierung der Vorschläge – explizite Empfehlungen für die soziale Dimension und weitere Umweltthemen wurden von der HLEG an letzter Stelle aufgeführt –, als auch mit Blick auf den Zeitplan für die Umsetzung. Beispielsweise wird bei der Nachhaltigkeitstaxonomie vorgeschlagen, mit dem Thema Klimawandel zu starten und weitere Nachhaltigkeitsaspekte erst später hinzuzunehmen. Dem Bericht liegt insgesamt kein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde. Wo der Dreiklang der ESG-Faktoren angesprochen ist, geht es meist in erster Linie um Risiken und Chancen im Investment- und Kreditvergabe-Prozess. Dies bedeutet, dass ausschließlich für die finanzielle Performance relevante bzw. wesentliche ESG-Aspekte Berücksichtigung finden (Materialitäts-Konzept).
  2. Einbindung von Nachhaltigkeitsexpertise: Im Vorwort des Abschlussberichts beschreibt der HLEG-Vorsitzende das Fachgremium als wahre Multi-Stakeholder-Initiative. Tatsächlich ist aber die Finanzwirtschaft in der HLEG deutlich überrepräsentiert: Nur ein Vertreter ist aus einer akademischen Einrichtung vertreten und lediglich zwei NGOs können als unabhängig bezeichnet werden. Zudem waren weder die Nachhaltigkeitsbanken noch die Nachhaltigkeits-Rating-Agenturen repräsentiert. Für die vielfachen Ausschüsse und Gremien, die jetzt im Zuge der Umsetzung einzelner oder mehrere HLEG-Empfehlungen gebildet werden, sollte deshalb eine ausgewogenere Zusammensetzung der Akteure angestrebt werden.
  3. Angemessene Berücksichtigung der Perspektive der Asset Owner: Im Bericht sind wichtige Gruppen institutioneller Investierender nicht zu finden, beispielsweise Unternehmen in ihrer Rolle als Investoren, Stiftungen und kirchliche oder karitative Einrichtungen. Dabei bieten gerade diese Akteure als die Investierenden erster Hand wichtige Anknüpfungspunkte und Potenziale, die für eine nachhaltige Entwicklung nutzbar gemacht werden sollten. Auch die öffentliche Hand in ihrer Rolle und Verantwortung als Investorin wird im HLEG-Bericht weitgehend ausgespart.
  4. Risikoaufschlag für braune Investments: Im Abschnitt zu Banken empfiehlt die HLEG eine weitere Diskussion der Möglichkeit, Eigenkapitalanforderungen für grüne Investments zu senken. Dies kann gefährlich sein, da grünen Investments per se kein geringeres Risiko unterstellt werden kann – mit möglichen negativen Folgen für die finanzielle Stabilität und das Standing nachhaltiger Anlagen in der öffentlichen Wahrnehmung. Anders verhält es sich bei so genannten braunen Investments, denen tatsächlich ein größeres Risiko anhaftet, das sich auch in höheren Kapitalanforderungen widerspiegeln sollte. Eine derartige Forderung enthält der Abschlussbericht jedoch nicht.
  5. Aus- und Weiterbildung: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in der Empfehlung nur für die Führungsebene im Bereich Governance and Leadership erwähnt. Dagegen ist festzuhalten, dass eine umfassende Neuausrichtung der Aus- und Weiterbildung von in der Finanzwirtschaft tätigen Personen unverzichtbar ist, wenn es darum geht, das Thema der Nachhaltigkeit substantiell zu integrieren.
  6. FinTech in die Debatte einbeziehen: Ansätze, die Potenziale von FinTech für eine nachhaltige Entwicklung nutzbar zu machen, fehlen im Abschlussbericht fast vollständig. Ein Umstand, auf den beispielsweise auch das Cambridge Institute for Sustainability Leadership verweist, der einzigen in der HLEG vertretenen akademischen Institution. Gerade zum aktuellen Zeitpunkt wäre es aber wichtig, diesen in der Entstehung befindlichen Bereich im Sinne von Nachhaltigkeit zu gestalten. 

Weitere Punkte:

  • Bezug zum Beitrag und der Beispielfunktion von Nachhaltigkeitsbanken: Explizit ethisch und nachhaltig ausgerichtete Banken leisten seit Jahrzehnten Pionierarbeit. Sie zeigen, dass Nachhaltigkeit als Kerngeschäft bei Banken nicht nur funktioniert, sondern auch sehr erfolgreich sein kann. Von den europäischen Nachhaltigkeitsbanken kann viel gelernt werden, wenn es etwa um die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht, die Anwendung von sozialen und ökologischen Aspekten bei der Kreditvergabe oder auch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei den Eigenanlagen. Insofern ist es unverständlich, dass die HLEG das breite Reservoir an Expertise und Best Practice der Nachhaltigkeitsbanken im Rahmen der Strategie ungenutzt lässt. Das Know-how der Nachhaltigkeitsbanken sollte jetzt in die Umsetzung der Empfehlungen einfließen, indem sie beispielsweise in den entsprechenden Fachgremien vertreten sind.
  • Kritische Reflektion von Public Private Partnerships: Im Rahmen der Konsultation zum Zwischenbericht haben vor allem NGOs auch auf negative Erfahrungen mit Public Private Partnerships hingewiesen. Diese sollen im Rahmen der neu einzurichtenden Institution Sustainable Infrastructure Europa gefördert und vor allem für Projekte im Kampf gegen den Klimawandel genutzt werden sollen. Die Hinweise und Forderungen nach Transparenzanforderungen und Monitoring-Systemen spiegeln sich im Abschlussbericht kaum wider, sollten aber nichtsdestotrotz im Action Plan der EU-Kommission Berücksichtigung finden.

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