Sustainable Finance – auf EU-Aktionsplan folgen konkrete Maßnahmenpakete

Nachdem die EU-Kommission im März dieses Jahres ihren Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht hatte, legte sie nun wie angekündigt konkrete Vorschläge für Regulierungen vor. Darin geht es um folgende vier Maßnahmen:

  1. Ein EU-weites Klassifikationssystem nachhaltiger ökonomischer Aktivitäten zu etablieren – eine Nachhaltigkeits-Taxonomie.
  2. Die treuhänderischen Pflichten von Investoren klären und Regeln für die Offenlegung mit Blick auf die Integration von ESG-kriterien in das Risikomanagement verbessern.
  3. Eine neue Kategorie von Benchmarks schaffen, mit deren Hilfe Investoren den C02-Fußabdruck ihrer Investments vergleichen können.
  4. ESG-Themen in die Finanzberatung integrieren.

Zu 1: Der Regulierungsvorschlag heißt mit vollem Namen Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the establishment of a framework to facilitate sustainable investment. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess ist die Abstimmung im Europäischen Rat und Parlament, die im Mai 2019 erwartet wird. Einzelne Aktivitäten, etwa zum Klimawandel, zu Wasser, marine Ressourcen oder zur Kreislaufwirtschaft sollen in delegierten Rechtsakten spezifiziert werden, die zwischen 2019 und Mitte 2022 angenommen werden können und dann jeweils ein halbes Jahr später in Kraft treten werden. Bis zum 23. August 2018 werden Rückmeldungen zum Regulierungsentwurf entgegengenommen.

Zu 2: Dieser Entwurf trägt den Titel Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341. Es geht einerseits um klare Anleitungen für Investoren, wie sie ESG-Aspekte in ihre Prozesse intergrieren können und andererseits um mehr Transparenz zu diesen Aspekten. Die Anforderungen sollen in delegierten Rechtsakten spezifiziert werden, von denen einige 2019 verabschiedet werden können. Zu den neuen Transparenzvorschriften muss die Stimme von Europäischen Rat und Parlament im Mai 2019 abgewartet werden. Auch bei diesen Regulierungsvorschlägen dauert die Feedbackperiode bis zum 23. August 2018 an. Zu treuhänderischen Pflichten von Investoren und dem Thema Nachhaltigkeit hatte es eine Konsultation gegeben. Das Feedback-Statement hierzu ist zeitgleich zum Maßnahmenpaket veröffentlicht worden. 

Zu 3: Zum Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulation (EU) 2016/1011 on low carbon benchmarks and positive carbon impact benchmarks können Kommentierungen ebenfalls bis zum 23. August eingereicht werden. Auch hier wird es über delegierte Rechtsakte Spezifizierungen geben. Eine Abstimmung in Europäischen Rat und Parlament wird für Mai nächsten Jahres erwartet. 

Zu 4: Hier kommen zwei Entwürfe zum Tragen: 1. COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/... amending Regulation (EU) 2017/565 supplementing Directive 2014/65/EU of the European Parliament and of the Council as regards organisational requirements and operating conditions for investment firms and defined terms for the purposes of that Directive und 2. COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/... amending Delegated Regulation (EU) 2017/2359 with regard to environmental, social and governance preferences in the distribution of insurance-based investment productsKommentare können bis zum 21. Juni eingereicht werden. Die Änderungen zu den delegierten Rechtsakten sollen anschließend verabschiedet werden. Bis zum 4. Quartal dieses Jahres wird ESMA (European Securities and Market Authority) Bestimmungen zu Nachhaltigkeitspräferenzen in ihre Leitlinien zur Eignungsfeststellung aufnehmen. 

Zuständige Generaldirektion für das Maßnahmenpaket ist FISMA (Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion). Die Arbeiten an der Umsetzung der Maßnahmen wird von einem Fachkomitee unterstützt, dessen Mitglieder jedoch noch nicht benannt wurden.

Überwiegend positives Echo

Die Vorlagen der EU-Kommission sind auf positives bis eher zurückhaltendes Echo gestoßen. So spricht der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold von starken Gesetzgebungsvorschlägen für ein nachhaltiges Finanzewesen während Finance Watch anmahnt: sustainable finance package needs strengthening and expanding to reorient capital. Der bankenverband findet es wichtig, den Rahmen für Sustainable Finance richtig zu gestalten und plädiert mit Blick auf die angedachten Änderungen in MiFID II für ein gedrosseltes Tempo. Der BVI kommt zu einer überwiegend positiven Bewertung.

Germanwatch, die Hannoverschen Kassen, der WWF, die Triodos Bank und Südwind schreiben in einer gemeinsamen Stellungnahme: "Mit ihren Vorschlägen geht die Europäische Kommission einen Schritt in die richtige Richtung. Doch die Dynamik könnte noch mutiger und umfassender sein, und vor allem auf vorrausschauenden Anforderungen und Entwicklungszielen wie den Nachhaltigkeitszielen (SDG) basieren. Die Bundesregierung ist nun gefragt, die Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Brüssel zu stärken, die dann in die deutsche Diskussion über- und umgesetzt werden müssen. Insbesondere das Finanz- und das Justizministerium sind in der Debatte gefordert." Weitere Einschätzungen, die Debatte und nächste Schritte sind abzuwarten

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