Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage des Bundes – Antwort auf Kleine Anfrage der Grünenfraktion

Wie hoch die Kapitalvermögen des Bundes sind, in welchen Anlageklassen dieses investiert ist und ob dabei ethisch-nachhaltige Aspekte einfließen, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Drucksache 19/6247) angegeben. Auch listet sie ihre Aktienbestände in den Branchen Atomkraft und fossile Brennstoffe auf.

Nachhaltigkeitskriterien werden nach Angaben der Bundesregierung explizit bei der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" berücksichtigt. Bei der ebenfalls öffentlich-rechtlichen Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ sind in den Anlagerichtlinien ESG-Kriterien für die Anlagestrategie vorgesehen. Der Vorstand des Fonds hat einen Ansatz für Aktien und Unternehmens- sowie Staatsanleihen erarbeitet, der die Strategien Best-in-Class, Best-in-Progress und Ausschlusskriterien umfasst.

Anders sieht dies beim Restrukturierungsfonds aus, bei dem „aufgrund der limitierten Zahl zulässiger Investments (…) Nachhaltigkeitskriterien in der Anlagestrategie nicht explizit berücksichtigt“ werden. Bei den Sondervermögen dagegen, damit ist die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds des Bundes sowie die Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und der sozialen Pflegeversicherung gemeint, gibt es zwar bislang auch keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie. Ein entsprechendes Konzept werde aber derzeit in den zuständigen Ministerien abgestimmt. Die Bundesregierung hat hierfür 2016 eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt.

Zum Download: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5819 – Nachhaltigkeit der Kapitalanlage des Bundes

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