EU-Aktionsplan: Konsultation der Aufsichtsbehörden zum Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

Die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU hat die europäischen Aufsichtsbehörden um Stellungnahme zum Thema eines übermäßigen Drucks zu kurzfristigem Handel von Seiten des Finanzsektors auf Unternehmen gebeten. Mit dem Aufruf kommt die EU-Kommission den Ankündigungen aus dem EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums nach.

Konkret bezieht sich die Bitte um Stellungnahmen auf Maßnahme 10, in der es um die Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und den Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten geht. Sowohl die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), als auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sind aufgerufen.

Die drei Behörden sollen hierfür Belege sammeln und ggf. Empfehlungen – auch regulatorischer Art – ableiten. Auch die Konsultation relevanter Anspruchsgruppen ist vorgesehen. Die Berichte sollen im Dezember 2019 vorliegen.

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