Sustainable Finance: Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung

Am 26. Februar 2019 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlicht mit dem Bekenntnis, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu machen.

Es war dies das Ergebnis einer Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung. Die Presseerklärung können Sie hier lesen, den Beschluss des Ausschusses finden Sie hier.

Der Beschluss und die Presseerklärung sind ein weiterer Hinweis, dass das Thema der nachhaltigen Geldanlage im politischen Betrieb angekommen ist. Der Beschluss fügt sich ein in eine Reihe von Stellungnahmen auf politischer Ebene, die dem Thema der Nachhaltigkeit am Finanzmarkt eine zunehmende Relevanz einräumen. Auffallend, weil nicht immer so klar kommuniziert, ist, dass Sustainable Finance in Bezug auf zwei Aspekte als bedeutsam anerkannt wird: einerseits als Beitrag zur Erreichung von sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitszielen und andererseits zur Erhöhung der Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte. Betont wird, dass diese beiden Aspekte nicht im Widerspruch stehen, sondern einander ergänzen.

Der Beschluss adressiert demnach auch die Bitte an das Bundesfinanzministerium und das Bundesumweltministerium, in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und unter Beteiligung aller Ressorts eine Sustainable Finance-Strategie zu entwickeln. Dafür soll ein Beirat eingerichtet werden, der auch Teilnehmer/innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft enthalten soll. Konkret werden auch noch eine Fortsetzung des Erfahrungsaustausches innerhalb der Bundesregierung, die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie sowie die Prüfung der Emission von grünen und nachhaltigen Bundesanleihen begrüßt.

Dieser Beschluss des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist aus CRIC-Sicht vor allem in zweifacher Hinsicht bedeutsam:

1. Gegenüber anderen Stellungnahmen, die Nachhaltigkeit vorrangig oder gar ausschließlich in Bezug auf ihre Bedeutung für das Verhältnis von Rendite und Risiko thematisieren, hebt dieser Beschluss hervor, dass Nachhaltigkeitsaspekte auch deshalb berücksichtigt werden sollen, um sich mit den lokalen und globalen Folgen für Menschen und Umwelt auseinanderzusetzen. CRIC betont seit jeher, dass die einseitige Ausrichtung nachhaltiger Geldanlagen auf die Rendite-Risiko-Aspekte einer Geldanlage (Materialität) defizitär ist und das eigentliche Anliegen der nachhaltigen Geldanlage verfehlt. Der Anspruch ist, dass Nachhaltigkeit bei der Geldanlage vor allem dazu führt, ökonomische Prozesse und Verfahren sozial verantwortlicher und ökologisch zukunftsfähiger zu gestalten.

2. Dass die Gründung eines Beirates angestrebt wird und dabei auch explizit Vertreter/innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingebunden werden sollen, ist ebenfalls begrüßenswert. Viele bisherige Prozesse - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene - fanden weitgehend ohne die Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt. Es gibt einen regen Austausch von Wissenschaftler/innen unterschiedlicher Disziplinen zum Thema Nachhaltigkeit am Finanzmarkt - von den Naturwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften bis hin zu Philosophie, Psychologie, Soziologie oder Theologie. Diese Kompetenzen in den Dialog einzubinden, ist für das Gelingen einer Sustainable Finance-Strategie unerlässlich. Nicht vergessen werden sollte auch, dass es bereits Unternehmen in der Finanzwirtschaft gibt, die seit vielen Jahren Sustainable Finance-Strategien entwickeln und erfolgreich praktizieren. Diese Akteure einzubinden, erachtet CRIC ebenfalls als zentral.

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