Deutschland: Politik zu Sustainable Finance und Nachhaltigkeit

Von der Bundesregierung kommt endlich eine klare Ansage zum Thema Sustainable Finance. Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung legt einen von der Zivilgesellschaft gelobten Entwurf für ein Gesetz zur Achtung ökologischer und sozialer Standards in globalen Lieferketten vor. Das Klimagesetz lässt weiter auf sich warten und bei der Aktionärsrechterichtlinie gibt es nun den Regierungsentwurf.

Die Bundesregierung will Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort machen. Dies geht aus einem Dokument des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige vom 25. Februar hervor. Hierfür soll mithilfe eines Beirats für den Dialog mit der Finanz- und Realwirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eine entsprechende Strategie entwickelt werden. Daneben ist Folgendes geplant:

  • Die Fortsetzung des Erfahrungsaustausches zu Sustainable Finance bei bundesweiten Anlagen.
  • Die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um Sustainable Finance gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie bekannter zu machen.
  • Eine Überprüfung, ob die Emission von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen in Deutschland innerhalb der vorgesehenen jeweiligen Anschlussfinanzierungen wirtschaftlich ist.

Der Staatssekretärssauschuss verweist darauf, dass Sustainable Finance einen Beitrag leistet, die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Addis Abeba Action Agenda zur nachhaltigen Entwicklungsfinanzierung und das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Auch werden Finanzmarktakteure im Beschluss-Dokument dazu ermutigt, „nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, um das Verhältnis von Rendite, Risiko und Liquidität zu optimieren,“ sondern sich auch „angemessen mit den lokalen und globalen Folgen für Menschen und Umwelt auseinanderzusetzen“.

Bewertung von CRIC

CRIC begrüßt dies, da Nachhaltigkeit andernorts vorrangig oder gar ausschließlich in Bezug auf ihre Bedeutung für das Verhältnis von Rendite und Risiko thematisiert wird. Des Weiteren ist positiv zu bewerten, dass in den geplanten Beirat auch die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll (ausführlicher zur CRIC-Sicht unter diesem Link).

Des Weiteren spricht sich die Bundesregierung gegen einen so genannten Green Supporting Faktor aus. Dies hatte auch CRIC unter anderem bereits bei seiner Kommentierung des HLEG-Abschlussberichts gefordert und sich stattdessen für einen Risikoaufschlag für braune Investments ausgesprochen. Einen Zeitplan gibt der Beschluss des Staatssekretärsausschusses nicht vor. 

Bemühungen im Vorfeld des Beschlusses

Im Vorfeld des Staatssekretärstreffens hatten verschiedene Akteure Anstrengungen unternommen, um im Sinne von Sustainable Finance positive Entscheidungen herbeizuführen bzw. zu unterstützen. So hatte sich der Rat für Nachhaltige Entwicklung mit einer Stellungnahme eingebracht. Auch gab es konkreten inhaltlichen Input von einer Vielzahl an Akteuren: Dem Bundesfinanzministerium wurde bereits im Herbst des vergangenen Jahres als Input ein Papier mit dem Titel Für ein zukunftssicheres Finanzsystem als tragende Säule von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung am Standort Deutschland. Elemente einer Politik-Roadmap – ein Impuls zur Diskussion überreicht, das auch von CRIC unterstützt wird. Diese Roadmap ist schließlich im Februar 2019 veröffentlicht worden. 

Aktualisierte Nachhaltigkeitsstrategie enthält Sustainable Finance

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung eine Aktualisierung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Damit ist nun auch das Thema Sustainable Finance enthalten. So nimmt die Nachhaltigkeitsstrategie Bezug auf den entsprechenden EU-Aktionsplan, bezieht sich auf den H4SF und bekennt sich dazu, dass „die bessere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzsystem dabei helfen, die VN-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.“ Eine Dokumentation der Passagen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit Bezug zu Sustainable Finance findet sich hier.

Kleine Anfrage der Grünen zu Nachhaltigen Finanzen

Anknüpfend an den Beschluss des Staatssekretärsausschusses vom 25. Februar hat die Bundesfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine kleine Anfrage zum Thema Nachhaltige Finanzen gestellt. Darin werden unter anderem Fragen zum  Aktionsplan der Kommission, zur geplanten Taxonomie, Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und zur Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Anlagerichtlinien des Anlageausschusses für die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ (VR Bund), „Versorgungsfonds des Bundes“ (VF Bund), „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ (BA) und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ (PVF) gestellt. 

Vorschlag für Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz aus dem Bundesentwicklungsministerium

Für große Aufmerksamkeit hatte unlängst der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesministerium für Entwicklung und internationale Zusammenarbeit gesorgt, das vorsieht, deutsche Unternehmen auf ökologische und soziale Sorgfaltspflichten in den globalen Zulieferketten zu verpflichten. Im Falle von Verstößen würden Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland drohen, wie die TAZ berichtete. Dieser Vorstoß ist von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, etwa Südwind  oder Germanwatch, begrüßt worden.

Der Gesetzesentwurf, der auf den 1. Februar dieses Jahres datiert, ist nicht vom Ministerium veröffentlich worden, sondern wurde geleakt und steht zum Beispiel hier zum Download bereit. Ähnliche Gesetze bestehen bereits in Frankreich und Großbritannien (siehe hierzu einen Bericht der Süddeutschen Zeitung). 

Klimaschutzgesetz steckt im Kanzleramt fest

Laut dem deutschen Klimaschutzbericht 2018, den das Kabinett im Februar dieses Jahres beschlossen hat, steuert Deutschland bis 2020 derzeit auf eine CO2-Minderung von etwa 32 Prozent gegenüber 1990 zu. Das entspreche einer Lücke von acht Prozentpunkten, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dieses Klimaziel wird also verfehlt werden. Nach dem 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 will Deutschland bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral werden.

Aktuell stehen jedoch vor allem die Klimaziele für 2030 im Fokus, die eine Reduktion von 55 Prozent vorsehen. Um dies zu unterstützen, arbeitet die Bundesregierung aktuell an einem Klimaschutzgesetz. Dieses soll die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden können. Einen entsprechenden Entwurf hat Umweltministerin Svenja Schulze im Februar an das Kanzleramt übermittelt. Der Entwurf sieht im Vergleich zum Klimaschutzplan 2050 Verschärfungen vor, die laut Medienberichten koalitionsintern für Zündstoff sorgen (siehe z. B. hier und hier). Beobachter gehen teilweise sogar davon aus, dass „der Entwurf der Umweltministerin keine Chance auf Umsetzung hat“ (siehe hier). 

Vorgaben für die Kapitalanlagen des Bundes

Der Gesetzentwurf von Bundesministerin Schulze sieht im  Abschnitt 5 „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ auch Vorgaben zu den „Kapitalanlagen des Bundes“ vor. Hiernach müssen Einrichtungen, Agenturen, Körperschaften und Sozialversicherungsträger mit Selbstverwaltung sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts darlegen und veröffentlichen, wie sie die Klima- Nachhaltigkeitsziele der UN berücksichtigen und „welchen Klimarisiken das auf dem Kapitalmarkt angelegte Vermögen ausgesetzt ist und welche Treibhausgasemissionen damit verbunden sind“ (entsprechende Auszüge des Gesetzentwurfes sind hier zusammengestellt).

Regierungsentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie liegt vor

Am 20. März hat das Kabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Sie muss bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umgesetzt sein. Den Referentenentwurf hatte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Oktober 2018 vorgelegt. Auch CRIC hatte sich an der Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt und außerdem an einem internen Fachgespräch der CDU-CSU-Fraktion unter Leitung des Bundestagsabgebordneten Prof. Dr. Heribert Hirte teilgenommen, der Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht und Berichterstatter für das Handels- und Gesellschaftsrecht innerhalb seiner Fraktion ist. Beim Vergleich von Referenten- und Regierungsentwurf ist festzustellen, dass bezüglich der Kritikpunkte, die CRIC vorgebracht hat, keine Veränderungen festzustellen sind. 

Nun stehen die Lesungen im Bundestag an. Am 14. März hat sich die Opposition bereits zum Thema der Managergehälter eingebracht, das über die Bestimmungen zu  Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat auch Inhalt der Aktionärsrechterichtlinie ist.  CRIC hatte sich hier für ein zwingendes Votum der Hauptversammlung ausgesprochen - eine Position, welche die FDP-Fraktion teilt (siehe den Antrag Aktionärsrechte stärken und Vertragsfreiheit achten). Im Referenten- wie im Regierungsentwurf ist ein beratendes Votum vorgesehen.

Social Entrepreneurship erstmals im Bundestag diskutiert

Aus Anlass eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte das Thema Social Entrepreneurship im Plenum des Bundestags seine Premiere. Der Antrag mit dem Titel Strategische Förderung und Unterstützung von Social Entrepreneurship in Deutschland  wurde lebhaft diskutiert (Videos von den Rede gibt es hier). Das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland hat eine Zusammenfassung der Debatte vom 11. April 2019 erstellt. Das Plenarprotokoll findet sich hier.

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