Finale Version des Nachhaltigkeitsmerkblatts der BaFin liegt vor

Nachdem im Herbst letzten Jahres der Entwurf des angekündigten BaFin-Merkblatts vorgelegt und die zugehörige Konsultation Anfang November geschlossen wurde, liegt die finale Fassung nun seit dem 20. Dezember auf Deutsch und seit dem 15. Januar 2020 auf Englisch vor.

37 Stellungnahmen von Einzelinstituten, Verbänden, Vertretern der Zivilgesellschaft – wie Gewerkschaften und NGOs – sowie Privatpersonen hat es nach Angaben der BaFin gegeben, hinzu kommen zwei internationale. Alle hätten das Merkblatt begrüßt, viele jedoch mit einem „Aber“, so  Frank Pierschel, Chief Sustainable Finance Officer der BaFin.

Worum es seiner Aufsichtsbehörde mit dem Merkblatt in erster Linie geht, fasst Frank Pierschel wie folgt zusammen: „Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung auch mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dies dokumentieren.“

Orientierungshilfe und Kompendium von Good Practice

In der Zusammenfassung des Merkblatts wird dieses als eine „Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema ‚Nachhaltigkeitsrisiken‘" bezeichnet, das zur Illustrierung zahlreiche Beispiele und mögliche Fragen anführe. Es sei damit als ein „Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze)“ zu verstehen. Gesetzliche oder aufsichtliche Vorgaben im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken würden durch das Merkblatt weder abgeschwächt noch erweitert.

Zwar finden sich in dem Merkblatt Abschnitte zu den Themen Strategien der beaufsichtigten Unternehmen, verantwortliche Unternehmensführung und Geschäftsorganisation, jedoch soll das Risikomanagement den zentralen Punkt des Merkblatts bilden. Nachhaltigkeit wird im BaFin-Merkblatt nicht als eigene Risikokategorie verstanden, sondern als Faktor der bekannten Risikoarten Kreditrisiko/Adressenausfallrisiko, Markt(preis)risiko, Liquiditätsrisiko, Operationelles Risiko, Versicherungstechnisches Risiko, Strategisches Risiko und Reputationsrisiko.

Risikoverständnis bezieht sich auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

Aus Sicht der BaFin sollte sich Nachhaltigkeit nicht in Klimafragen erschöpfen. Vielmehr könnten auch andere ökologische und soziale Trends gravierende Finanzrisiken für beaufsichtigte Unternehmen darstellen. Folgendes Risikoverständnis liegt dem Merkblatt zugrunde (Seite 10):

„Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne dieses Merkblatts sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (…), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.“

Zum Weiterlesen:

© 2023 CRIC e.V. Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.