Abbau von kurzfristigem Denken auf den Finanzmärkten: Empfehlungen veröffentlicht

In der Maßnahme 10 des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums geht es unter anderem um den „Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten“. Zu dieser Frage haben die Europäischen Aufsichtsbehörden nun Empfehlungen vorgelegt.

Hierzu hatte es im vergangenen Jahr Konsultationen gegeben. Laut Aktionsplan sollte die ESMA insbesondere aufgefordert werden, Informationen über unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten zu sammeln, und zwar unter anderem zu Portfolioumsatz und Perioden von Beteiligungen durch Vermögensverwalter sowie dem Bestehen von Praktiken auf den Kapitalmärkten, die einen übermäßigen kurzfristigen Druck auf die Realwirtschaft erzeugen.

Zeitgleich am 18. Dezember 2019 haben die ESMA (European Securities and Markets Authority), die EBA (European Banking Authority) und die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) ihre Empfehlungen vorgelegt:

Die Europäische Kommission wird die Empfehlungen nun auswerten und dann entscheiden, ob sie gesetzgeberische Initiativen einleitet. 

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