Regierungsbeschluss zu Hauptversammlungen sieht Einschränkung von Aktionärsrechten vor

Aufgrund der Corona-Pandemie können auch viele börsennotierte Unternehmen aus Deutschland ihre Hauptversammlungen nicht wie geplant ausrichten. Um hier Abhilfe zu verschaffen, hat das Bundeskabinett am 23. März 2020 Erleichterungen für Aktiengesellschaften beschlossen. So soll ihnen vorübergehend ermöglicht werden, eine virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre durchzuführen. Der Gesetzentwurf schränkt jedoch auch Rechte der Aktionäre ein. 

So heißt es in dem Entwurf (Seite 9): „Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet;“. Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionären wie auch die Nichtregierungsorganisation urgewald kritisieren dies scharf.

Auch bei virtuellen Hauptversammlungen dürfe das Fragerecht von Aktionär*innen nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden, sagt Barbara Happe von urgewald und fügt hinzu: „Statt ‚freiem Ermessen‘ über die Beantwortung von auch missliebigen Fragen braucht es eine Antwortpflicht mit klaren Bedingungen, so wie sie bisher im Aktiengesetz gilt.“

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, mahnt: „Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müssen dringend überarbeitet werden.“

Auch andernorts werden die angesichts der Corona-Pandemie grundsätzlich temporär als sinnvoll erachteten virtuellen Hauptversammlungen mit Blick auf Aktionärsrechte mit Sorge betrachtet. So fürchtet auch die britische gemeinnützige Organisation ShareAction, dass der demokratische Prozess leiden und der Vorstand die Möglichkeit erhalten könnte, kritischen Frage auszuweichen. Auch weist ShareAction daraufhin, dass gerade Aktionäre, die mit den neuen Medien weniger vertraut sind, bei nicht-physischen Hauptversammlung aufgrund der technischen Hürde ausgeschlossen werden könnten. Virtuelle Hauptversammlunegen sollten nur eine Zwischenlösung sein, mahnt die britische Organisation.

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