EU-Kommission beauftragt EFRAG mit Arbeiten für Nachhaltigkeits-Berichtsstandards

Im Kontext der Revision der CSR-Richtlinie unternimmt die EU-Kommission erste Schritte, um mögliche einheitliche Berichtsstandards für nicht-finanzielle Aspekte entwickeln zu lassen. Ein entsprechenden Auftrag hat die EU-Kommission am 25. Juni 2020 an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelt.

Ein gemeinsames Set an Berichtsstandards vorzuschreiben wird als eine Möglichkeit angesehen, die Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Relevanz der im Rahmen der CSR-Richtlinie offengelegten Informationen zu verbessern. Derartige Standards könnten außerdem, so heißt es in einer Mitteilung der EFRAG, die Bestätigung dieser Informationen, deren Durchsetzung und Digitalisierung unter Verwendung einer Taxonomie und eines Standards für strukturierte Daten erleichtern.

Eine Entscheidung mit Blick auf mögliche Standards hat die EU-Kommission noch nicht gefällt. Jedoch könnte sie leicht in diese Richtung umswitchen, denn der Entwurf der EFRAG ist für Anfang 2021 angekündigt – wie auch der Entwurf der überabarbeiteten CSR-Richtlinie. Ein Zwischenbericht der EFRAG ist bereits für den Oktober avisiert.

Die vorbereitenden Arbeiten sollen von einer Multi-Stakeholder-Projekt-Taskforce (PTF) durchgeführt werden, die von der Lenkungsgruppe des European Reporting Lab @ EFRAG (European Lab) ernannt wird.

EFRAG ist eine private Vereinigung, die, 2001 mit Unterstützung der Europäischen Kommission gegründet, dem öffentlichen Interesse dienen soll. Ihre Mitgliedsorganisationen sind europäische Interessenvertreter und nationale Organisationen, die über Wissen und Interesse an der Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) verfügen. 

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