EU-Studie zu nachhaltigkeitsbezogenen Ratings, Daten und Research

Die Maßnahme 6 im EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums lautet: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen. Ende letzten Jahres ist zu diesem Themenkomplex eine umfassende, von der EU in Auftrag gegebene Studie veröffentlicht worden, die auch Handlungsempfehlungen enthält.

Dass der Nachhaltigkeits-Rating-Markt künftig stärker reguliert wird, kann fast als ausgemacht gelten – zumindest nach einem aktuellen Brief der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA an die EU zu urteilen. Doch zunächst zur Studie: 

Study on Sustainability-related Ratings, Data and Research heißt der 214 Seiten starke Bericht, der unter anderem mit anschaulichen Übersichtsgrafiken, etwa zu Fusionen und Übernahmen im Nachhaltigkeits-Rating-Markt, aufwartet (siehe unten).

Aus politischer Sicht und mit Blick auf die erneuerte und für den kommenden März angekündigte Sustainable Finance-Strategie der EU dürften vor allem die Empfehlungen aus der Auftragsstudie interessant sein. Zunächst werden dort folgende Bedarfe und Defizite festgestellt:

  • allgemeine Nachfrage nach mehr Transparenz;
  • Sorge auf Seiten von Unternehmen und Vermögensverwaltern bezüglich der Aktualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Rating-Outputs;
  • Verzerrungen und geringe Korrelationen zwischen den nachhaltigkeitsbezogenen Bewertungen;
  • Potenzial für Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit Anbietern, die sowohl Unternehmen bewerten als auch bezahlte Beratungsleistungen anbieten;
  • Bedarf nach einem Fokus auf Wesentlichkeit angesichts der großen Bandbreite der behandelten Themen und der daraus resultierenden zahlreichen verwendeten Indikatoren;
  • die Nachhaltigkeitsangaben der Unternehmen werden als wenig vergleichbar, konsistent und vollständig angesehen;
  • allgemeiner Mangel an Engagement mit und von Unternehmen zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen und an Dialog mit nachhaltigkeitsbezogenen Rating- und Datenanbietern;
  • Fehlen einer klaren und einheitlichen Terminologie.

Aus dieser Bestandsaufnahme werden folgende Empfehlungen abgeleitet: 

  1. Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Rating-Methoden;
  2. Entwicklung und Anwendung von Industriestandards für Anbieter von nachhaltigkeitsbezogenen Rating- und Datenprodukten;
  3. Kommunikation von nachhaltigkeitsbezogenen Ratings, Daten und Recherchen mit Zielunternehmen;
  4. Veröffentlichung einer Zweck- und Einschränkungserklärung für veröffentlichte nachhaltigkeitsbezogene Bewertungen, Daten und Recherchen;
  5. Offenlegung zum Umgang mit Interessenkonflikten;
  6. Offenlegung von Vermögensverwaltern in Bezug auf die Anwendung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage;
  7. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen verbessern;
  8. eine klare und konsistente Terminologie fördern.

Einige der Empfehlungen scheinen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA entweder inspiriert oder in bereits bestehenden Auffassungen bestätigt zu haben. In einem Brief an Finanzkommissarin Mairead McGuinness vom 28. Januar schreibt sie zumindest von „möglichen zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen“. Für diese sind aus Sicht der Behörde folgende Punkte wichtig:

  • eine gemeinsame rechtliche Definition für ESG-Ratings;
  • eine Registrierung und Beausichtigung von allen Anbietern von ESG-Ratings durch eine Behörde;
  • spezifische Produktanforderungen für die bereitgestellten ESG-Ratings und -Bewertungen;
  • Anforderungen mit Blick auf Interessenkonflikte für größere, system-relevantere Unternehmen.

Nach Überzeugung der ESMA wären diese Maßnahmen geeignet, um den Risiken von Greenwashing, Kapitalfehlallokation, Interessenkonflikten und Produktfehlverkäufen zu begegnen.

Grafik aus der EU-Studie (Seite 27):

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