Konsultation zu den Taxonomie-Offenlegungspflichten (Level 2)

Es ist nicht leicht, Überblick zu halten bei all den Konsultationen und verschiedenen Offenlegungspflichten. Nun ist am 17. März 2021 eine neue gestartet – sie ist bis zum 12. Mai geöffnet und betrifft die Offenlegungspflichten zur Taxonomie – und diejenigen gemäß Offenlegungsverordnung.

Wie genau denn jetzt? Also: Bekanntlich verlangt die Taxonomie-Verordnung bestimmte Offenlegungen bei Finanzprodukten, die nach Offenlegungsverordnung unter Artikel 8 (Finanzprodukte mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen) oder unter Artikel 9 (nachhaltige Investments) fallen. Investieren diese Produkte in ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomie, ist für sie relevant, worum es in dieser Konsultation geht. 

Die EU-Aufsichtsbehörden haben also technische Regulierungsstandards entwickelt, um:

  • die Offenlegung zu Investitionen von Finanzprodukten in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern;
  • ein einheitliches Regelwerk für Nachhaltigkeitsangaben gemäß Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung zu schaffen. Überschneidungen und doppelte Anforderungen sollen vermieden werden, indem Änderungen in den technischen Regulierungsstandards der Offenlegungsverordnung vorgenommen werden.

Für die Offenlegung gemäß Taxonomie schlagen die Aufsichtsbehörden vor:

  1. eine grafische Darstellung der Taxonomie-Ausrichtung der Investitionen des Finanzprodukts und eine Berechnung der wesentlichen Leistungsindikatoren für diese Ausrichtung;
  2. und eine Erklärung, dass die durch das Produkt finanzierten Tätigkeiten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, den detaillierten Kriterien der Taxonomie-Verordnung entsprechen.

Die Aufsichtsbehörden schlagen vor, die Darstellung der Offenlegungen zu standardisieren, indem Templates für die vorvertraglichen Informationen und die regelmäßigen Berichte durch Hinzufügen eines neuen Abschnitts um die Taxonomie-spezifische Berichterstattung ergänzt werden.

Weitere Informationen: 

Übrigens: Die EU-Aufsichtsbehörden haben außerdem kürzlich ein Positionspapier zur Aufsicht der Anwendung der Offenlegungsverordnung vor allem in der Übergangsphase bis zur vollständigen Einführung veröffentlicht – siehe hier: Joint ESA Supervisory Statement on the application of the Sustainable Finance Disclosure Regulation. Darin enthalten ist auch eine sehr praktische Tabelle mit Angaben zu den einzelnen Artikeln, technischen Regulierungsstandards und den Terminen, ab denen diese gelten. 

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