Soziale Taxonomie: Zwischenbericht veröffentlicht – Konsultation gestartet

Die Unterarbeitsgruppe der EU-Platform on Sustainable Finance zu einer sozialen Taxonomie hat am 12. Juli ihren Zwischenbericht  veröffentlicht. Zugleich startete hierzu eine Konsultation, die bis zum 27. August geöffnet sein wird. Der Abschlussbericht soll im vierten Quartal 2021 erscheinen.

Dann auch wird eine finale Entscheidung der EU-Kommission dazu erwartet, ob es eine soziale Taxonomie geben wird. In der kürzlich veröffentlichten erneuerten Sustainable Finance-Strategie hat die EU hierzu lediglich erneut unterstrichen, was bereits in der Taxonomie-Verordnung enthalten war: dass nämlich zum Ende des Jahres ein Bericht der Platform on Sustainable Finance veröffentlicht werden soll.

Der Zwischenbericht selbst nimmt zunächst eine Einordnung einer sozialen Taxonomie in die Sustainable Finance-Strategie sowie in internationale Rahmenwerke und EU-Normen vor, um dann auf die konkreten Vorschläge einzugehen.

Unterschiede zwischen ökologischer und sozialer Taxonomie

Eine soziale Taxonomie soll – wie auch eine ökologische – klären, was ein substanzieller sozialer Beitrag ist, wie Schaden verhindert werden kann und welche Wirtschaftstätigkeiten schädlich sind. Im Unterschied zu einer ökologischen Taxonomie kann eine soziale nicht wissenschafts-basiert sein, sondern muss sich vielmehr auf international akzeptierte Standards und Normen berufen. Einige soziale Aspekte – etwa Versammlungsfreiheit – lassen sich außerdem schlecht an Wirtschaftstätigkeiten festmachen. Hier müsse vielmehr die Unternehmensebene herangezogen werden, heißt es im Bericht.

Struktur: Menschenrechte achten und soziale Produkte und Dienstleistungen bereitstellen

Nach aktuellen Plänen ist für die Struktur einer sozialen Taxonomie eine vertikale und eine horizontale Ebene vorgesehen. Letztere berücksichtigt die Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Stakeholdern: Arbeitnehmende, Verbraucherinnen und Verbraucher und die Menschen in den entsprechenden Kommunen. Hier geht es darum, dass die Unternehmen die Menschenrechte achten und unterstützen. Die vertikale Ebene soll dagegen auf Produkte und Dienstleistungen fokussieren, die menschliche Grundbedürfnisse adressieren und Basisinfrastruktur bereitstellen. Beispiele hierfür sind Bildung, Gesundheitsversorgung und finanzielle Inklusion.

Auch auf Governance-Themen wie Bestechung, Besteuerung und Lobbying geht der Bericht ein. Es ist aber nicht das Ziel, eine weitere Taxonomie für diesen Bereich zu entwickeln. Vielmehr sei dies als Messlatte für den ökologischen und den sozialen Bereich intendiert.

Balance zwischen ökologischer und sozialer Taxonomie

Die Unterarbeitsgruppe schlägt außerdem vor, dass, analog zu den sozialen Mindeststandards aus der ökologischen Taxonomie, für die soziale ökologische Mindeststandards gelten. Bezugsrahmen könnten beispielsweise OECD-Richtlinien sein. Die NGO Südwind und die Hilswerke Brot für die Welt und Misereor haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung ihre Unterstützung für die soziale Taxonomie unterstrichen und ein entsprechendes Gesetz gefordert.

Weiterer Bericht der Platform on Sustainable Finance

Die Platform on Sustainable Finance hat außerdem einen Bericht zu möglichen Erweiterungen der ökologischen Taxonomie veröffentlicht, in dem es insbesondere um schädliche und neutrale Wirtschaftsaktivitäten geht. Auch hierzu wird es eine Konsultation geben.  

Zum Download und zum Weiterlesen:

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