Die Entwürfe für die technischen Regulierungsstandards für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung liegen nun neu vor. Am 22. Oktober 2021 haben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden – EBA, ESMA und EIOPA – Vorgben zur Umsetzung der Berichtspflichten für die so genannten Artikel 8- und Artikel-9 Produkte in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörden haben die bereits fertig gestellten Regulierungsstandards nochmals abgeändert mit dem Ziel, Doppelarbeit und Komplexität zu reduzieren und so ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Der Bericht mit den Regulierungsstandards trägt den Titel Final Report on draft Regulatory Technical Standards with regard to the content and presentation of disclosures pursuant to Article 8(4), 9(6) and 11(5) of Regulation (EU) 2019/2088.
Weitere Informationen zur Offenlegungsverordnung gibt es im CRIC-Themendossier zur Offenlegungsverordnung.