EU-Taxonomie II: Rechtliche Schritte von NGOs zu Atom, Gas, Bioenergie, Forstwirtschaft und Bioplastik

Nicht nur der delegierte Rechtsakt, der Atomkraft und fossiles Gas unter bestimmten Bedingungen als ökologisch-nachhaltig klassifiziert, sondern auch Kriterien bezüglich Bioenergie, Forstwirtschaft und Bioplastik in der EU-Taxonomie sind teils scharf kritisiert worden. Umwelt-NGOs haben hierzu nun rechtliche Schritte eingeleitet.

Zunächst reichten acht Länderbüros von Greenpeace bei der EU-Kommission formal Widerspruch ein. Denn nach Auffassung der Umweltorganisation ist es rechtswidrig, Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig zu qualifizieren, weil damit die EU ihre selbst im Rahmen des Green Deal gesteckten Umwelt- und Klimaziele untergrabe. Laut Greenpeace-Pressemitteilung vom 19. September 2022 hat die EU-Kommission bis Ende des Jahres Zeit für eine Antwort und darf die Frist bis maximal Februar 2023 verlängern. Folgt kein Einlenken von Seiten der EU, will die Umwelt-NGO vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Greenpeace untermauert seinen Widerspruch mit drei Gutachten

Dieser rechtliche Schritt stützt sich auf verschiedene Rechtsgutachten. So legt ein Team um Rechtsanwältin Roda Verheyen auf 171 Seiten dar, warum die EU mit dem delegierten Rechtsakt gegen ihr eigenes Recht verstoße. Die Juristin spielte auch eine entscheidende Rolle in der erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgerichtshof aus dem Jahr 2021. Greenpeace legt außerdem ein von Aurora Energy Research verfasstes Gas-Gutachten vor, mit dem gezeigt werden soll, dass sich Europa mit dieser Taxonomie langfristig an den klimaschädlichen Energieträger Gas binde, was in der Folge die Energiewende ausbremsen würde. Ein weiteres Gutachten, das die Physikerin Oda Becker verfasste, beschäftigt sich mit Kernenergie und der Frage, warum diese nicht als Übergangstechnologie taugt.

Am 19. September 2022 gab außerdem ClientEarth bekannt, dass sie zusammen mit den anderen Umwelt-Organisationen, WWF European Policy Office, Transport & Environment (T&E) und BUND rechtliche Schritte gegen die Einstufung von Gas als nachhaltig eingeleitet zu haben (mehr hier).

Sieben NGOs aus Europa reichen Nichtigkeitserklärung zu Bioenergie-Kriterien in der Taxonomie ein

Zudem sind die Themen Bioenergie und Forstwirtschaft in der EU-Taxonomie Gegenstand einer Nichtigkeitsklage, die von den NGOs Save Estonia’s Forests, ROBIN WOOD (Deutschland), Clean Air Committee (Niederlande), Workshop for All Beings (Polen), ZERO (Portugal), 2Celsius (Rumänien) und Protect the Forest (Schweden) am 15. September 2022 bekannt gegeben wurde und die auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof umfasst.

Abholzung und Verbrennung von Wäldern als Hauptquellen von CO2-Emissionen

Die Abholzung und Verbrennung von Wäldern zur Energiegewinnung aus Biomasse und die Forstwirtschaft im Allgemeinen zählten zu den Hauptquellen für das CO2, das den Planeten erwärme, argumentieren die sieben Umweltorganisationen. Sie hatten im Februar dieses Jahres – ähnlich dem jetzigen Vorgehen von Greenpeace – bei der EU-Kommission  einen Antrag auf Überprüfung der entsprechenden Taxonomie-Kriterien eingereicht, der damals zudem von 50 NGOs in einem offenen Brief unterstützt wurde. Weil dieser Antrag nicht in einer Revision der Kriterien mündete, folgen nun die rechtlichen Schritte.

Wenn die Kriterien der Taxonomie für Forstwirtschaft und Bioenergie nicht grundlegend reformiert und stattdessen der tatsächliche Schutz der Wälder und des Klimas einbezogen werde, trage die Taxonomie mittels "grüner" Investitionen zu einer Beschleunigung genau der Tätigkeiten bei, die für Waldzerstörung und CO2-Emissionen verantwortlich seien, schreiben die sieben NGOs in dem Hintergrundpapier zu dem rechtlichen Vorgehen.

Urteil wäre in anderthalb bis zwei Jahren zu erwarten

Die Umweltorganisationen sind bei den rechtlichen Schritten mit Blick auf Bionergie und Fortschwirtschaft von zwei Anwaltskanzleien unterstützt worden und konnten von juristischer und wissenschaftlicher Expertise vom Lifescape Project und der  Partnership for Policy Integrity profitieren. Laut dem Hintergrundpapier kann mit einer Antwort der EU-Kommission binnen zwei bis drei Monaten gerechnet werden. Möglicherweise werde es eine mündliche Anhörung geben. Ein Urteil ergehe in der Regel innerhalb anderthalb bis zwei Jahre nach Einreichung von Klagen.

ClientEarth ergreift rechtliche Maßnahmen im Zusammehang mit Waldwirtschaft sowie Bioenergie und -plastik

Parallel zu den rechtlichen Schritten der sieben NGOs hat sich ClientEarth an den Europäischen Gerichtshof gewandt (mehr dazu hier). Die Umweltorganisation verlangt, davon abzusehen, Wirtschaftstätigkeiten rund um Waldwirtschaft und Biomasse sowie Bioplastik mit einem grünen Stempel zu versehen. ClientEarth hält dies für rechtswidrig, da Abholzung zur Energiegewinnung und Bioplastik schwere negative Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt hätten. Unter anderem betont die NGO die negativen Folgen der Abholzung für die Artenvielfalt.

Austritte aus der Platform on Sustainable Finance

Unterdessen sind fünf vornehmlich im Umweltbereich tätige zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem EU-Beratungsgremium zu Sustainable Finance ausgetreten (mehr dazu hier). Die hierfür angegebenen Gründe sind ein immer stärkeres Abrücken der EU vom wissenschafts-basierten Ansatz der Taxonomie und Sorgen mit Blick auf die Unabhängigkeit der Platform on Sustainable Finance. Diese NGOs – European Consumer Organisation (BEUC), BirdLifeEnvironmental Coalition on Standards (ECOS), Transport & Environment und der WWF – hatten bereits im Frühjahr 2021 ihren Protest zusammen mit anderen Plattform-Mitgliedern unter anderem gegen die Kriterien zu Waldwirtschaft und Bioenergie kundgetan (mehr hier und hier).

Zum Weiterlesen:

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