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In einer von der Investor Alliance for Human Rights koordinierten Stellungnahme fordern über 100 Investoren mit einem Vermögen von mittlerweile mehr als fünf Billionen US-Dollar Regierungen dazu auf, gesetzliche Regelungen für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen einzuführen. Auch im deutschsprachigen Raum und auf EU-Ebene wird das Thema derzeit diskutiert.

Laut dem Nachrichtenportal Euractiv verzögern sich Teile des Ende 2019 vorgestellten Green Deal. Am Zeitplan zur neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen soll demnach jedoch nicht gerüttelt werden, wohingegen etwa beim Klimapakt oder der Biodiversitätsstrategie Aufschübe möglich sind und einige Initiativen bereits auf 2021 verlegt wurden. Unterdessen nimmt die Diskussion zur Frage weiter an Fahrt auf, wie Corona-Hilfen und Konjunkturprogramme an Nachhaltigkeitsziele geknüpft werden können.

Der US-amerikanische Vermögensverwalter Blackrock hat in einem Bieterverfahren für eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan Sustainable Finance das Rennen gemacht. Die am 8. April 2020 veröffentlichte Entscheidung der europäischen Behörde ist bei zivilgesellschaftlichen Organisationen auf Unverständnis gestoßen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können auch viele börsennotierte Unternehmen aus Deutschland ihre Hauptversammlungen nicht wie geplant ausrichten. Um hier Abhilfe zu verschaffen, hat das Bundeskabinett am 23. März 2020 Erleichterungen für Aktiengesellschaften beschlossen. So soll ihnen vorübergehend ermöglicht werden, eine virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre durchzuführen. Der Gesetzentwurf schränkt jedoch auch Rechte der Aktionäre ein. 

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