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Das Europaparlament hat einen Verordnungsentwurf zur Taxonomie verabschiedet, zum Vorschlag zu den Transparenz- und Offenlegungspflichten gibt es eine vorläufige Einigung, die europäischen Aufsichtsbehörden bereiten Stellungnahmen zu Fragen des kurzfristigen Denkens auf den Kapitalmärkten vor, der Zwischenbericht zu Green Bond-Standards der TEG liegt vor und die Antworten auf die Konsultationen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in MiFID II sowie die OGAW-Richtlinie und die AIFM-Richtlinie sind veröffentlicht worden.

Eine von der EU-Kommission eingesetzte High-Level Expert Group (HLEG) on Artifical Intelligence hat am 8. April 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Ethics Guidelines for Trustworthy AI sind dabei selbst bei Mitgliedern der HLEG umstritten. So kritisiert Thomas Metzinger, Professor für theoretische Philosophie an der Universität Mainz und Mitglied Fachgruppe, das Ergebnis scharf (siehe hierzu einen Beitrag im Tagesspiegel: EU-Ethikrichtlinien für Künstliche Intelligenz: Nehmt der Industrie die Ethik weg!). 

Von der Bundesregierung kommt endlich eine klare Ansage zum Thema Sustainable Finance. Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung legt einen von der Zivilgesellschaft gelobten Entwurf für ein Gesetz zur Achtung ökologischer und sozialer Standards in globalen Lieferketten vor. Das Klimagesetz lässt weiter auf sich warten und bei der Aktionärsrechterichtlinie gibt es nun den Regierungsentwurf.

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die im Herbst 2018 aktualisiert worden ist, enthält nun auch das Thema Sustainable Finance. So verweist Sie auf den EU-Aktionsplan und den H4SF. Auch wird die Bedeutung von Sustainable Finace für stabile und effiziente Finanzmärkte unterstrichen, die Rolle der KfW hervorgehoben, und der Bezug zu den UN-Nachhaltigkeitszielen hergestellt. Auch möchte sich Deutschland international für das Thema stark machen. Die Passagen im Wortlaut finden sich im Folgenden:

Im Entwurf zum Klimaschutzgesetz sind auch detaillierte Angaben zu den Kapitalanlagen des Bundes enthalten. So ist dort festgeschrieben, dass darzulegen und zu veröffentlichen ist, wie das Klimaabkommen von Paris und die UN-Nachhaltigkeitsziele in der Anlagestrategie Berücksichtigung finden, und wie die Klimarisiken eingeschätzt werden bzw. wieviel Treibhausgasemissionen mit dem Vermögen einhergehen. Die entsprechenden Passagen sind im Folgenden aufgeführt:

Die österreichische Regierung entwickelt eine Green Finance Agenda. Dies haben Finanzminister Hartwig Löger und Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger am 28. Februar bekannt gegeben. Hierfür ist unter gemeinsamer Leitung der Bundesministerien für Finanzen und für Nachhaltigkeit eine so genannte Fokusgruppe eingerichtet worden.

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