Die Taxonomie-Verordnung sieht eine „Platform on Sustainable Finance“ vor. Diese soll die aktuell eingesetzte Technical Expert Group on Sustainable Finance ablösen und hat die Aufgabe, zu folgenden Themen zu beraten: zur Taxonomie inklusive der neben Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vier weiteren Umweltbereiche, zur Ausweitung der Taxonomie auf andere Nachhaltigkeitsziele, etwa soziale, und nicht-nachhaltige Tätigkeiten und zu einer im weiteren Sinne nachhaltigen Finanzpolitik.