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Um als ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in die EU-Taxonomie aufgenommen zu werden, muss diese einen signifikanten Beitrag zu einem der dort genannten sechs Umweltziele leisten, außerdem keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und zudem einen sozialen Mindestschutz einhalten. Wie letzterer genauer verstanden und umgesetzt werden kann und sollte, hat nun das EU-Fachgremium Platform on Sustainable Finance in einem Zwischenbericht dargelegt.

Nachdem am 14. Juni zwei Ausschüsse des EU-Parlaments gegen den Rechtsakt zur Aufnahme von Gas und Kernkraft in die EU-Taxonomie gestimmt hatten, läuft nun der Countdown zum Votum des EU-Parlaments. Die Abgeordneten, die der Fraktion der Europäischen Volkspartei angehören, gelten als entscheidend. Die Abstimmung wird am 6. Juli gegen 12 Uhr stattfinden (mehr hier). Um die Ablehnung zu erreichen, sind 353 Stimmen nötig.

Auf Einladung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA – Englisch: European Economic and Social Committee – EESC) findet am 21. Juni zwischen 10 und 13 Uhr eine Anhörung zur sozialen Taxonomie statt, die im Livestream ohne Anmeldung verfolgt werden kann. Weitere Informationen gibt es hier. Direkt zum Programm geht es hier.

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