Der BaFin geht es nach ihren eigenen Worten darum, Anlegerinnen und Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. Hierfür hat sie eine Richtlinie entworfen, zu der nun bis zum 5. September 2021 eine Konsultation offensteht, und die bestimmt, was ein nachhaltiges Analgeprodukt erfüllen muss, um als ein solches beworben werden zu dürfen. Zugleich schaltet sie sich damit in die Diskussion zur Umsetzung bereits bestehender europäischer Vorgaben ein – namentlich der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung.