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Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), der eine Änderung der bestehenden Berichtspflichten der NFRD (Non-Financial  Reporting Directive - auch bekannt als CSR-Richtlinie) zum Ziel hat. Die Taxonomie-Verordnung sieht im Artikel 8 Berichtspflichten für alle Unternehmen vor, die unter diese Richtlinie fallen.

Der im Green Deal angekündigte Vorschlag für eine überarbeitete CSR-Richtlinie, die detaillierten Kriterien für Taxonomie-kompatible Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel sowie weitere Rechtsakte, darunter derjenige zur Nachhaltigkeitsfrage in der Finanzberatung: All dies hat die EU-Kommission am 21. April veröffentlicht.

Jahrelang lag sie auf Eis – nun wird sie nicht nur wiederbelebt, sondern auch gestärkt: die Sustainable Finance Study Group (SFSG) der G20. Laut einer Medienmitteilung vom 16. April 2021 kündigte Italien – die drittgrößte Volkswirtschaft der EU hat aktuell die G20-Präsidenschaft inne – an, die SFSG zu reaktivieren und lud China und die USA ein, die Co-Leitung zu übernehmen. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen wird das Sekretariat stellen. Die SFSG soll außerdem den Status einer Arbeitsgruppe erhalten, womit eine Aufwertung einhergeht.

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