CRIC richtet sich nun erneut mit diesem Anliegen an die umsatzstärksten deutschen börsennotierten Gesellschaften. Dabei besteht auch die Hoffnung, dass hier in den letzten vier Jahren Fortschritte erzielt werden konnten oder zumindest der Rückenwind durch die aktuelle politische Dynamik zu einer größeren Aufgeschlossenheit beiträgt.
Ergebnisse sollen im November diskutiert werden
Ende Juli hat CRIC Briefe an die DAX-Unternehmen versendet, um auf das Thema aufmerksam zu machen, Gespräche anzubieten und einen konstruktiven Dialog zu starten bzw. diesen fortzusetzen. Die Erkenntnisse, die aus diesem Prozess gewonnen werden können, sollen dann im Rahmen der Veranstaltung Betriebliche Altersversorgung und Nachhaltigkeit am 29. November in Frankfurt am Main vorgestellt und in die Debatte eingebracht werden.
2014 hatten CRIC-Recherchen ergeben, dass die DAX-30 über ca. 300 Milliarden Euro an veranlagtem Finanzvermögen verfügen, von dem der überwiegende Teil aus Rücklagen für Pensionsansprüche besteht und somit grundsätzlich langfristig veranlagt wird. Für Pensionsfonds- und -kassen, zwei der insgesamt fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung, ist die EU-Richtlinie für Einrichtungen der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) relevant. Diese muss bis 2019 in nationales Recht umgesetzt sein.
EbAV-Richtlinie: Berücksichtigung von Nachhaltigkeit explizit erlaubt
Die EbAV-Richtlinie stellt zumindest klar, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Geldanlage explizit gestattet ist. Auch gibt es an anderen Stellen Bezüge zum Thema Nachhaltigkeit. Was dies in der Praxis bedeutet, werden die nationalen Umsetzungen der Richtlinie zeigen. Anfang Juli hat das BMF einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.
Allerdings erscheint das Ambitionsniveau der EbAV-Richtlinie in punkto Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der Aktivitäten auf EU-Ebene – als Stichworte seien der HLEG-Abschlussbericht und der Aktionsplan der EU-Kommission genannt – vergleichsweise niedrig. Weitere regulatorische Vorgaben sind also zu erwarten – für institutionelle Investoren allgemein, aber vermutlich auch speziell für EbAV.