Nun schreiten auch die Arbeiten an den Umweltzielen drei bis sechs des EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten voran. Dies sind (3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, (5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, (6) Biodiversität und Schutz gesunder Ökosysteme. Die Platform on Sustainable Finance legte am 3. August 2021 einen entsprechenden Bericht vor. Zugleich lief eine Konsultation an.
Der Call for Feedback ist bis zum 24. September 2021 geöffnet. Die zuständige Unterarbeitsgruppe der Platform on Sustainable Finance, die Technical Working Group, möchte Rückmeldungen zu den bisher vorgeschlagenen vorläufigen technischen Screening-Kriterien einholen.
Der Berichtsentwurf konzentriert sich auf erste Entwürfe technischer Screening-Kriterien für einen substanziellen Beitrag und DNSH für die Umweltziele drei bis sechs. Eine kleine Anzahl von Wirtschaftstätigkeiten und entsprechende Empfehlungsentwürfe im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind ebenfalls enthalten. Die Platform on Sustainable Finance weist darauf hin, dass die Nichtaufnahme von Wirtschaftstätigkeiten in diesen ersten Bericht nicht bedeutet, dass die Tätigkeit nicht für die Aufnahme in die EU-Taxonomie in Betracht gezogen wird.
Weiterführende Informationen:
- PLATFORM ON SUSTAINABLE FINANCE: TECHNICAL WORKING GROUP Taxonomy pack for feedback August 2021
- PLATFORM ON SUSTAINABLE FINANCE: TECHNICAL WORKING GROUP PART B – Annex: Full list of Technical Screening Criteria August 2021
- Call for Feedback by the Platform on Sustainable Finance on the draft report on preliminary recommendations for technical screening criteria for the EU taxonomy
- Allgemeine Infos zum Bericht (ebenfalls auf Englisch)
- Direkt zur Konsultation
- Laufende Konsultationen zu Sustainable Finance – ein Überblick