Um als ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in die EU-Taxonomie aufgenommen zu werden, muss diese einen signifikanten Beitrag zu einem der dort genannten sechs Umweltziele leisten, außerdem keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und zudem einen sozialen Mindestschutz einhalten. Wie letzterer genauer verstanden und umgesetzt werden kann und sollte, hat nun das EU-Fachgremium Platform on Sustainable Finance in einem Zwischenbericht dargelegt.