Am 11. Oktober 2018 war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)“ (19/4673) Thema im Bundestag und wurde zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Richtlinie muss bis Januar 2019 in nationales Recht umgesetzt sein.